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Pflicht zur Installation von PV-Anlagen in Baden-Württemberg auf Nicht-Wohngebäuden und Parkplätzen

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat die Novelle des Klimaschutzgesetzes verabschiedet. Diese sieht unter anderem vor, dass ab 2022 auf allen Neubauten von Nicht-Wohngebäuden PV-Anlagen auf den für die PV-Nutzung geeigneten Dachflächen zu installieren sind. Darüber hinaus müssen ab 2022 auch neu beantragte Firmenparkplätze mit mehr als 75 Stellplätzen mit einer PV-Anlage überdacht werden. Dies eröffnet für Unternehmen interessante Nutzungskonzepte wie Eigenverbrauch, Direktbezug oder Stromtankstellen für Mitarbeiter. Doch gibt es dabei zahlreiche regulatorische Fallstricke zu beachten. Wir helfen Ihnen dabei.

Beitragsbild: Photo by Gustavo Fring from Pexels

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