Warthausen-Röhrwangen
Agri-Solarpark Warthausen-Röhrwangen
Der Agri-Solarpark ist unser erstes Projekt in der Gemeinde Warthausen im Landkreis Biberach (Baden-Württemberg). Der Standort befindet sich auf der Gemarkung Warthausen, ca. 300 Meter nördlich der Ortschaft Röhrwangen, entlang der B465.
Auf der Planungsfläche von ca. 6 Hektar werden derzeit alle Flurstücke als Grünland genutzt. Damit möglichst wenig Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen wird, wird die Anlage als sogenannte Agri-Photovoltaikanlage („Agri-PVA“) realisiert. Die Agri-PVA wird gemäß den Vorgaben der DIN Spec 91434 geplant und errichtet. Die Modulreihen werden in einem Nord-Süd-Verlauf ausgerichtet und verfügen über ein einachsig nachgeführtes Trackingsystem, bei welchem die Module im Tagesverlauf dem Sonnenverlauf von Osten nach Westen folgen. Mit einem Reihenabstand zwischen 8 und 10 Metern wird weiterhin eine landwirtschaftliche Nutzung der Fläche mit üblichem landwirtschaftlichem Gerät sichergestellt.
Die installierbare Leistung der Agri-PVA wird bei ca. 6 MWp liegen. Die Erschließung der Anlage ist über das vorhandene und gut ausgebaute Feldwegenetz vorgesehen. Neue Wegeflächen müssen nicht hergestellt werden. Die Netzanbindung erfolgt über ein Erdkabel zum zugewiesenen Netzverknüpfungspunkt, der sich ca. 4 km südlich im Industriegebiet von Biberach befindet.
Haushalte
Aktuelle Projektinformationen
Derzeit werden die Unterlagen für die Einleitung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger Öffentlicher Belange vorbereitet und das Beteiligungsverfahren anschließend durchgeführt. Dabei liegt ein Fokus auf einer Vereinbarkeit einer möglichen Flächenerweiterung mit dem Hochwasserschutz.
Die Verwaltungsgemeinschaft Biberach, welcher auch die Gemeinde Warthausen angehört, hat im Dezember 2023 den Flächennutzungsplan 2035 beschlossen. Dieser sieht u.a. die Ausweisung eines Sondergebietes Freiflächen-PV für das Projekt Warthausen-Kuhnenwiesen vor. Damit ist die baurechtliche Grundlage für einen nachgelagerten Bebauungsplan geschaffen worden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 04. November 2024 den Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Solarpark „Agri-PVA Kuhnenwiesen“ gefasst. Der Beschluss stellt den offiziellen Startschuss für die Erarbeitung der erforderlichen Pläne und Textdokumente dar.
Weitere Informationen zum Projekt
Die Stromerzeugung durch Windenergie- und Photovoltaikanlagen ist ein wesentlicher Baustein, um die Energiewende erfolgreich und nachhaltig umzusetzen und die Klimaschutzziele von Paris zu erreichen. Ziel ist eine weitgehende Treibhausgasneutralität bis 2050. Um dies zu erreichen, wurde der Klimaschutzplan entwickelt. Als eine Maßnahme des Klimaschutzplanes haben der Bund als auch die Länder Flächenziele festgelegt, um verbindliche Vorgaben für die erforderliche Bereitstellung von Flächen für Wind- und Solarparks zu schaffen – mind. 2 % der Landesfläche soll für Wind- und Photovoltaikanlagen zur Verfügung gestellt werden, wobei speziell in Baden-Württemberg mindestens 1,8 % davon für Windenergie und mindestens 0,2 % für die Freiflächen-Photovoltaik.
Die Kommunen bzw. die sonstigen Träger der Bauleitplanung entscheiden, ob und auf welchen Flächen einer Kommune ein Solarpark entstehen kann. Mit der Bauleitplanung nehmen die Kommunen eine aktiv lenkende Rolle beim Ausbau der Freiflächenphotovoltaik ein. Dabei unterliegen sie der Pflicht, die in verschiedenen Gesetzen verankerten Flächenziele umzusetzen und Ihren Beitrag zur Umsetzung zu leisten. Ein Standortsteuerungskonzept kann in diesem Kontext ein sinnvolles Instrument darstellen, um festzulegen wo im Gemeindegebiet solche Anlagen entstehen sollen und wo nicht. Bei konkreten Projektanfragen entscheidet der Gemeinderat darüber, ob die Aufstellung eines Bebauungsplanes inkl. Änderung des Flächennutzungsplanes für das konkrete Vorhaben vorgenommen werden soll. Das Bebauungsplanverfahren ist dabei ein sehr transparenter und öffentlicher Prozess, in den neben den relevanten Trägern der öffentlichen Belange auch die Bewohner vor Ort einbezogen werden.
LAOCO ermöglicht interessante Beteiligungsmöglichkeiten am Stromertrag. So wird zum Beispiel bei der Realisierung des Projektes eine Zusammenarbeit mit einer regionalen Energiegenossenschaft angestrebt, um eine direkte oder indirekte Bürgerbeteiligung am Projekt zu ermöglichen. Um Risiken der Planungs- und Bauphase für die Genossenschaft auszuschließen, wird die Beteiligung erst nach Fertigstellung der Anlage erfolgen.
LAOCO hat sich freiwillig dazu verpflichtet, allen Standortkommunen eine finanzielle Beteiligung im Rahmen der Regelungen des §6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) anzubieten. Damit kann die Gemeinde Warthausen finanziell an jeder erzeugten und eingespeisten kWh Strom profitieren und der Haushalt gestärkt und diversifiziert werden. Die zusätzlichen finanziellen Spielräume schaffen Möglichkeiten für Investitionen, die allen Bürgern vor Ort zugutekommen. Zudem profitiert die Gemeinde am künftigen Gewerbesteueraufkommen des Solarparks. Das Gewerbesteuergesetz sieht vor, dass 90 % der Gewerbesteuer vor Ort verbleiben.
Projekte zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und Naturschutz schließen einander nicht aus. Dies garantieren u.a. naturschutzrechtliche Prüfungen im Rahmen der Genehmigungsverfahren. Das Bundesnaturschutzgesetz definiert rechtliche Standards für Eingriffe in die Natur und zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt. Jedes Projekt wird heutzutage durch Artenschutzuntersuchungen oder Umweltverträglichkeitsprüfungen begleitet. Dabei wird durch unabhängige Fachexperten gründlich untersucht, ob der geplante Standort geschützte Tier- und Pflanzenarten aufweist um daraus abzuleiten, welche Maßnahmen ggfs. zu ergreifen sind, um diese zu schützen. Nachgelagerte Monitoringmaßnahmen stellen zudem sicher, dass die auf unterschiedlichen Wegen festgesetzten Ausgleichs- und Aufwertungsmaßnahmen sachgerecht und zeitnah umgesetzt und die Entwicklungsziele auch erreicht werden.
Weitere Infos dazu finden Sie unter anderem hier.
Abstand schafft Akzeptanz – dieses Credo gilt auch für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien.
Für PV-Freiflächenanlagen existieren keine gesetzlichen Mindestabstände zur nächstgelegenen Wohnbebauung. Es gibt zahlreiche Beispiele, bei denen solche Anlagen unmittelbar an Wohngebiete angrenzen. Wir sind jedoch der Meinung, dass Abstände einen positiven Effekt im Hinblick auf die Akzeptanz haben und sehen daher von unmittelbaren Nachbarschaftskonstellationen ab. Im Falle des Projektes Warthausen beträgt der Abstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung ca. 275 m.
Schall: PV-Anlagen arbeiten weitestgehend frei von Schallemissionen. Anlagenteile welche Geräusche erzeugen (z. B. Trafostationen) befinden sich innerhalb der Anlage. Außerhalb der Umzäunung ist in der Regel bereits kein Geräusch mehr wahrnehmbar. Nennenswerter Lärm ist in der Regel nur während der Bauphase zu erwarten.
Elektrische Felder: Im Allgemeinen erzeugen alle elektrischen Geräte elektrische und magnetische Felder, so auch Photovoltaikanlagen. Allerdings bedeutet dies nicht, dass diese Felder und damit alle Elektrogeräte gesundheitsschädlich sind. Denn: die magnetische Flussdichte, die die Stärke eines Magnetfelds misst, ist bereits bei wenigen Zentimetern Abstand sehr gering.
Lichtreflexionen: Sonnenstrahlen können von Photovoltaikmodulen reflektiert werden und Blendsituationen verursachen. Im Einzelfall kann daher, insbesondere bei unmittelbarer Nähe der Anlage zu Straßen, Schienenwegen oder Flughäfen ein Blendgutachten erforderlich werden. Durch die Verwendung von entspiegeltem Glas und Antireflexionsbeschichtungen gelten heutige PV-Module jedoch generell als sehr blendarm. Im Falle des Projektes Bräunlingen-Waldhausen ist bedingt durch die Lage des Solarparks nicht von störenden Blendeffekten auf Anwohner auszugehen.
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird in der Regel eine Rückbauverpflichtung für den Betreiber nach Ablauf der Nutzungsdauer festgeschrieben. Diese ist in vielen Fällen auch noch durch Hinterlegung einer finanziellen Sicherheit vor Baubeginn abzusichern. Wir sichern den Rückbau gegenüber den Grundstückseigentümern zudem im Rahmen unserer Nutzungsverträge detailliert ab und übergeben den Eigentümern vor Baubeginn eine Rückbaubürgschaft, sofern eine solche nicht bereits von der Behörde gefordert wurde. Damit ist auch im unwahrscheinlichen Falle einer Insolvenz der Rückbau abgesichert. PV-Anlagen können rückstandsfrei und ohne großen Aufwand zurückgebaut werden, so dass die landwirtschaftliche Folgenutzung ohne Einschränkungen gewährleistet ist. Durch entsprechende Regelungen im Bebauungsplan wird Sorge getragen, dass der landwirtschaftliche Nutzungsstatus nach abgeschlossenem Rückbau wiederauflebt.
PV-Produzenten haben im Juni 2010 ein herstellerübergreifendes Recyclingsystem geschaffen (PV Cycle), dem sich alle namhaften Produzenten angeschlossen haben. Die europäische WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment Directive) verpflichtet Produzenten, mindestens 85% der PV Module kostenlos zurückzunehmen und zu recyceln. Die Recyclingquote der Module liegt dabei bei ca. 90 %, Tendenz weiter steigend. Auch die anderen Bestandteile wie z.B. Unterkonstruktion, Wechselrichter oder Kabel kommen auf ähnliche oder noch bessere Quoten. Damit leisten PV-Anlagen auch nach Ende ihrer Nutzungsdauer einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft.
Über uns
Wir bei LAOCO sind Experten auf dem Gebiet der Erneuerbaren Energien. Unser Focus ist dabei auf die Projektfinanzierung, Projektentwicklung, Stromlieferverträge (PPAs) und Energiestrategien für Unternehmen ausgerichtet. Da wir uns sowohl mit den zahlreichen Facetten der Projektentwicklung auskennen als auch mit den Anforderungen im Hinblick auf die Finanzierbarkeit von Erneuerbare-Energien-Projekten, wissen wir genau, wo die kritischen Schnittstellen liegen und wie sich die beiden Welten bestmöglich zusammen führen lassen und der Projektwert aus Sicht der verschiedenen Stakeholder optimiert werden kann.
Wir verfügen über einen internationalen Erfahrungsschatz und haben u.a. Projekte in Deutschland, den USA und einigen Ländern Südamerikas realisiert oder begleitet.
Hauptstrasse 26
88457 Kirchdorf an der Iller
T:+49 (0) 7354 4789832
E-Mail: info@laoco.energy