Bad Waldsee - Oberurbach

Solarpark Bad Waldsee - Oberurbach

Der Solarpark Bad Waldsee-Oberurbach entsteht auf dem Stadtgebiet von Bad Waldsee im Landkreis Ravensburg (Baden-Württemberg). Der Standort befindet sich dabei in einem Bereich zwischen Volkertshaus und Oberurbach, östlich der Bahnlinie von Bad Waldsee nach Wolfegg. Das Gebiet ist somit bereits durch Infrastruktur vorbelastet. Die Gesamtfläche beläuft sich auf ca. 7,4 ha und wird neben einem ca. 8 MWp starken PV-Generator nach aktuellem Planungsstand auch ein modernes Batteriespeichersystem (BSS) umfassen. Das BSS ermöglicht die Zwischenspeicherung des erzeugten Stroms und kann somit einen wichtigen Beitrag zur Netzstabilität leisten. Die Flächen wurden bislang als Ackerland bzw. Dauergrünland intensiv genutzt. Die Bodenwertzahlen sind in diesem Bereich jedoch unterdurchschnittlich, so dass keine beste landwirtschaftliche Flächen für das Vorhaben beansprucht werden. In Zukunft ist eine extensive Bewirtschaftung vorgesehen, die zahlreichen Tier- und Pflanzenarten in diesem Bereich einen neuen Lebensraum ermöglichen soll.

Technologie

Photovoltaik, Batteriespeicher

Installierte Leistung PV

Ca. 10,0 MWp

Installierte Kapazität BSS

Noch festzulegen

Inbetriebnahme

Q4 2024 (geplant)

Projektstatus

Bauvorbereitung

0
erwartete Stromproduktion​ in MWh p.a.
0
dadurch vermiedene CO2-Emissionen in to p.a
0
dadurch versorgte
Haushalte​
0
daraus resultierende finanzielle Beteiligung für Kommune in € p.a.

Aktuelle Projektinformationen

Im Juli wir mit dem Bau der PV-Anlage begonnen. Gestartet wird mit dem Bau der Umzäunung und den Rammarbeiten. Anschließend erfolgt die Montage der Unterkonstruktion, die Modulinstallation und Verkabelung. Abschließend erfolgt die Montage der Wechselrichter und der Anschluß der Trafostationen. Parallel dazu erfolgt die Herstellung der Netzanbindung.  Generalunternehmer für die Anlagenerrichtung ist die TO Engineering GmbH aus Walldorf. Den Bau der externen Kabeltrasse übernimmt die Max Wild GmbH aus Berkheim. Bitte beachten Sie, dass während der Bauarbeiten mit Verkehrsbeeinträchtigungen im Umfeld zu rechnen ist. Sicherheit hat oberste Priorität – bitte halten Sie daher den gebotenen Abstand zur Baustelle ein und beachten bitte die Warnhinweise und die Anweisungen der Baufirmen.

Die Teilnahme an der Ausschreibung der Bundesnetzagentur für Solaranlagen des Ersten Segments ist für den Gebotstermin am 01.12.2023 vorgesehen.

Der Beschluss über die Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sankt Johannes“ ist am 23.10.2023 erfolgt. Gleiches gilt auch für die Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee – Bergatreute. Die höhere Baurechtsbehörde hat mit Entscheidung vom 12.12.2023 die Genehmigung der 14. Änderung des Flächennutzungsplans erteilt.

Die Offenlage der Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan als auch zur punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes fand im Zeitraum Juli/August 2023 statt. Die eingegangenen Stellungnahmen waren größtenteils identisch mit den Stellungnahmen, die bereits im Rahmen der frühzeitigen TÖB-Beteiligung eingegangen sind. Insgesamt waren keine dabei, die der Umsetzung des Vorhabens entgegenstehen, so dass die Bauleitplanung nun auf der Zielgeraden ist.

Im Zuge der Projektoptimierung wurde eine Zusammenlegung und gelichzeitig auch Verlegung des Netzanschlusspunktes durchgeführt. Die beiden bislang für das Projekt zugewiesenen Netzanschlusspunkte wurden aufgegeben und ein neuer Anschlusspunkt im Umspannwerk in Haisterkirch zugesagt. Dort ist der Anschluss des Projektes ohne vorherigen Netzausbau möglich.

Der Stadtrat hat am 04.07.2023 den Beschluss zur Auslegung der Planunterlagen gefasst. In diesem Zusammenhang werden die Planunterlagen im Rathaus von Bad Waldsee ausgelegt und können dort zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Bürger haben dabei auch die Möglichkeit, schriftlich Ihre Bedenken und Anmerkungen zu den Planungen mitzuteilen. Darüber hinaus werden auch die Träger öffentlicher Belange nochmals einbezogen. Die Stellungnahmen werden im Anschluss abgewogen. Als relevant gewertete Einwände werden im weiteren Verfahrensablauf berücksichtigt.

Die erarbeiteten Planunterlagen werden den Trägern Öffentlicher Belange (TÖB) zur Verfügung gestellt und um Stellungnahme gebeten. Dies erfolgt aller Voraussicht nach im Zeitraum KW 17 bis KW19. Die Stellungnahmen werden anschließend in die Planunterlagen soweit relevant eingearbeitet. Diese Fassung geht dann in die Offenlage.

Der Ortschaftsrat Mittelurbach hat am 06.04.2023 den Beschluss gefasst, der beantragten Erweiterung der Flächenkulisse für den Solarpark um weitere ca. 4,5 ha zuzustimmen.

Im Zeitraum vom 02.12. – 23.12.2022 erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. In diesem Zusammenhang wurden die Planunterlagen im Rathaus von Bad Waldsee ausgelegt und konnten dort zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Bürger haben dabei auch die Möglichkeit, schriftlich Ihre Bedenken und Anmerkungen zu den Planungen mitzuteilen. Diese Stellungnahmen fließen in den Verfahrensablauf ein und werden abgewogen.

Der Stadtrat von Bad Waldsee hat in seiner Sitzung am 28. November 2022 den Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Solarpark Bad Waldsee-Oberurbach gefasst. Der Beschluss stellt den offiziellen Startschuss für die Erarbeitung der erforderlichen Pläne und Textdokumente dar die notwendig sind, um das Vorhaben realisieren zu können.

Weitere Informationen zum Projekt

Die Stromerzeugung durch Windenergie- und Photovoltaikanlagen ist ein wesentlicher Baustein, um die Energiewende erfolgreich und nachhaltig umzusetzen und die Klimaschutzziele von Paris zu erreichen. Erreicht werden soll eine weitgehende Treibhausgasneutralität bis 2050. Um dies zu erreichen, wurde der Klimaschutzplan entwickelt. Als eine Maßnahme des Klimaschutzplanes haben der Bund als auch die Länder Flächenziele festgelegt, um verbindliche Vorgaben für die erforderliche Bereitstellung von Flächen für Wind- und Solarparks zu schaffen – mind. 2 % der Landesfläche soll für Wind- und Photovoltaikanlagen zur Verfügung gestellt werden.

Die Kommunen bzw. die sonstigen Träger der Bauleitplanung entscheiden ob und auf welchen Flächen einer Kommune ein Solarpark entstehen kann. Mit der Bauleitplanung nehmen die Kommunen eine aktiv lenkende Rolle beim Ausbau der Freiflächenphotovoltaik ein. Dabei unterliegen sie der Pflicht, die in verschiedenen Gesetzen verankerten Flächenziele umzusetzen und Ihren Beitrag zur Umsetzung zu leisten. Ein Standortsteuerungskonzept kann dabei ein sinnvolles Instrument darstellen, um festzulegen wo im Gemeindegebiet solche Anlagen entstehen sollen und wo nicht. Bei konkreten Projektanfragen entscheidet der Gemeinderat darüber, ob die Aufstellung eines Bebauungsplanes inkl. Änderung des Flächennutzungsplanes für das konkrete Vorhaben vorgenommen werden soll. Das Bebauungsplanverfahren ist dabei ein sehr transparenter und öffentlicher Prozess, in den neben den relevanten Trägern der öffentlichen Belange auch die Bewohner vor Ort einbezogen werden.

Für das Projekt Bad Waldsee-Oberurbach wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Mit der Durchführung wurde die Sieber Consult aus Lindau beauftragt.

LAOCO ermöglicht interessante Beteiligungsmöglichkeiten am Stromertrag. So wird zum Beispiel bei der Realisierung des Projektes eine Zusammenarbeit mit einer regionalen Energiegenossenschaft angestrebt, um eine direkte Bürgerbeteiligung am Projekt zu ermöglichen.

Der Kommune bieten wir zu gegebener Zeit eine finanzielle Beteiligung an dem Projekt im Rahmen der Regelungen des §6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) an. Damit kann die Stadt finanziell an jeder erzeugten und eingespeisten kWh Strom profitieren und der Haushalt gestärkt und diversifiziert werden. Die zusätzlichen finanziellen Spielräume schaffen Möglichkeiten für Investitionen, die allen Bürgern vor Ort zugutekommen. Zudem profitiert die Stadt am künftigen Gewerbesteueraufkommen des Solarparks. Das Gewerbesteuergesetz sieht vor, dass 90 % der Gewerbesteuer der Standortkommune zufließen. Im Falle einer vorgesehenen Sitznahme der Betriebsgesellschaft in Bad Waldsee verbliebe die Gewerbesteuer sogar vollständig vor Ort.

 

Projekte zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und Naturschutz schließen einander nicht aus. Dies garantieren naturschutzrechtliche Prüfungen im Rahmen der Genehmigungsverfahren. Das Bundesnaturschutzgesetz definiert rechtliche Standards für Eingriffe in die Natur und zum Schutz wilder Tiere. Jedes Projekt wird heutzutage durch Artenschutzuntersuchungen oder Umweltverträglichkeitsprüfungen begleitet. Dabei wird durch unabhängige Fachgutachter gründlich untersucht, ob der geplante Standort geschützte Tier und Pflanzenarten aufweist und um zu ermitteln, welche Maßnahmen ggfs. zu ergreifen sind, um diese zu schützen. Nachgelagerte Monitoringmaßnahmen stellen zudem sicher, dass die auf unterschiedlichen Wegen festgesetzten Ausgleichs- und Aufwertungsmaßnahmen sachgerecht und zeitnah umgesetzt und die Entwicklungsziele auch erreicht werden. 

Speziell Freiflächenphotovoltaikanlagen können einen wichtigen Beitrag leisten, die ökologische Vielfalt vor Ort zu fördern und neue Lebensräume für seltene Tier- und Pflanzenarten zu schaffen, die durch die in der Regel intensive Düngung und Bewirtschaftung der Standortflächen durch die Landwirtschaft vielerorts verschwunden sind. Durch gezielte Mahdkonzepte in Verbindung mit Aussaat von speziellen lokaltypischen Pflanzenmischungen können so im Laufe der Zeit artenreiche Magerwiesen im Solarpark entstehen, die einen wichtigen Lebensraum für zahlreiche Amphibien- und Insektenarten bieten können. Damit der Solarpark nicht zum Hindernis für Kleintiere (Igel, Hase, etc.) wird, werden bei Einzäunungen Mindestabstände zum Boden festgelegt. Somit sind Photovoltaikanlagen sowohl im Hinblick auf die Flächeneffizienz als auch unter ökologischen Aspekten klar im Vorteil gegenüber Biogasanlagen, die ein Vielfaches (Faktor 20 – 30) an Fläche für die gleiche Strommenge benötigen und intensive Feldbewirtschaftung und Monokulturen erfordern. Während der PV-Nutzung haben der Boden und die Bodenorganismen Zeit sich zu erholen, was sich positiv auf die Fruchtbarkeit und die Bodengesundheit auswirkt. Davon profitiert dann auch wieder die landwirtschaftliche Folgenutzung, die nach Rückbau der Anlage wieder erfolgen kann und vorgesehen ist.

Weitere Infos dazu finden Sie unter anderem hier.

 

Abstand schafft Akzeptanz – dieses Credo gilt auch für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien.

Für PV-Freiflächenanlagen existieren keine gesetzlichen Mindestabstände zur nächstgelegenen Wohnbebauung. Es gibt zahlreiche Beispiele, bei denen solche Anlagen unmittelbar an Wohngebiete angrenzen. Wir sind jedoch der Meinung, dass Abstände einen positiven Effekt im Hinblick auf die Akzeptanz haben und sehen daher von unmittelbaren Nachbarschaftskonstellationen ab. Im Falle des Projektes Bad Waldsee-Oberurbach beträgt der Abstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung über 500 m. Zudem sind durch vorhandenen Bewuchs und die günstige Topographie nur wenige direkte Sichtachsenbeziehungen von Betrachtungspunkten im Bereich von Wohnbebauungen gegeben. Die Anlage kann daher im Landschaftsraum so gut wie nicht wahrgenommen werden.

Schall: PV-Anlagen arbeiten weitestgehend frei von Schallemissionen. Anlagenteile welche Geräusche erzeugen (z. B. Trafostationen) befinden sich innerhalb der Anlage. Außerhalb der Umzäunung ist in der Regel bereits kein Geräusch mehr wahrnehmbar. Lärm ist in der Regel nur während der Bauphase zu erwarten.

Elektrische Felder: Im Allgemeinen erzeugen alle elektrischen Geräte elektrische und magnetische Felder, so auch Photovoltaikanlagen. Allerdings bedeutet dies nicht, dass diese Felder und damit alle Elektrogeräte gesundheitsschädlich sind. Denn: die magnetische Flussdichte, die die Stärke eines Magnetfelds misst, ist bereits bei wenigen Zentimetern Abstand sehr gering.

Lichtreflexionen: Sonnenstrahlen können von Photovoltaikmodulen reflektiert werden und Blendsituationen verursachen. Im Einzelfall kann daher, insbesondere bei unmittelbarer Nähe der Anlage zu Straßen, Schienenwegen oder Flughäfen ein Blendgutachten erforderlich werden. Durch die Verwendung von entspiegeltem Glas und Antireflexionsbeschichtungen gelten heutige PV-Module jedoch generell als sehr blendarm. Im Falle des Projektes Bad Waldsee-Oberurbach ist bedingt durch die Lage der Solarparks und der Neigung der Modultische nach Süden nicht von störenden Blendeffekten auf Anwohner auszugehen.

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird in der Regel eine Rückbauverpflichtung für den Betreiber nach Ablauf der Nutzungsdauer festgeschrieben. Diese ist in vielen Fällen auch noch durch Hinterlegung einer finanziellen Sicherheit vor Baubeginn abzusichern. Wir sichern den Rückbau gegenüber den Grundstückseigentümern zudem im Rahmen unserer Nutzungsverträge detailliert ab und übergeben den Eigentümern vor Baubeginn eine Rückbaubürgschaft, sofern eine solche nicht bereits von der Behörde gefordert wurde. Damit ist auch im unwahrscheinlichen Falle einer Insolvenz der Rückbau abgesichert. PV-Anlagen können rückstandsfrei und ohne großen Aufwand zurückgebaut werden, so dass die landwirtschaftliche Folgenutzung ohne Einschränkungen gewährleistet ist. Durch entsprechende Regelungen im Bebauungsplan wird Sorge getragen, dass der landwirtschaftliche Nutzungsstatus nach abgeschlossenem Rückbau wiederauflebt.

PV-Produzenten haben im Juni 2010 ein herstellerübergreifendes Recyclingsystem geschaffen (PV Cycle), dem sich alle namhaften Produzenten angeschlossen haben. Die europäische WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment Directive) verpflichtet Produzenten, mindestens 85% der PV Module kostenlos zurückzunehmen und zu recyceln. Die Recyclingquote der Module liegt dabei bei ca. 90 %, Tendenz weiter steigend. Auch die anderen Bestandteile wie z.B. Unterkonstruktion, Wechselrichter oder Kabel kommen auf ähnliche oder noch bessere Quoten. Damit leisten PV-Anlagen auch nach Ende ihrer Nutzungsdauer einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft.

Über uns

Wir bei LAOCO sind Experten auf dem Gebiet der Erneuerbaren Energien. Unser Focus ist dabei auf die Projektfinanzierung, Projektentwicklung, Stromlieferverträge (PPAs) und Energiestrategien für Unternehmen ausgerichtet. Da wir uns sowohl mit den zahlreichen Facetten der Projektentwicklung auskennen als auch mit den Anforderungen im Hinblick auf die Finanzierbarkeit von Erneuerbare-Energien-Projekten, wissen wir genau, wo die kritischen Schnittstellen liegen und wie sich die beiden Welten bestmöglich zusammen führen lassen und der Projektwert aus Sicht der verschiedenen Stakeholder optimiert werden kann.

Wir verfügen über einen internationalen Erfahrungsschatz und haben u.a. Projekte in Deutschland, den USA und einigen Ländern Südamerikas realisiert oder begleitet.

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