Bräunlingen-Waldhausen

Solarpark Bräunlingen-Waldhausen

Der Solarpark Bräunlingen-Waldhausen entsteht auf dem Stadtgebiet von Bräunlingen im Schwarzwald-Baar-Kreis (Baden-Württemberg). Der Standort befindet sich auf der Gemarkung von Waldhausen auf einer vollständig von Wald umschlossenen Fläche. Die Anlage wird damit im freien Landschaftsraum nicht wahrnehmbar sein. Sichtbeziehungen zu Wohnbebauungen existieren nur in Bezug auf ein Einzelgehöft, das sich im selben Lichtungsbereich befindet. Im Sinne des Anwohnerschutzes wird von den Grenzen des Solarparks zu diesem Anwohner ein Abstand von mindestens 200 m eingeplant. Das Gebiet weist neben der geringen Sichtbarkeit zudem eine Vorbelastung durch in unmittelbarer Nähe verlaufende Hoch- und Mittelspannungsfreileitungen auf. Die Fläche befindet sich außerdem in der Gebietskulisse für PV-Freiflächenanlagen der Stadt Bräunlingen, die durch das Umweltbüro des Gemeindeverwaltungsverbandes Donaueschingen 2021 erarbeitet wurde.

Die Planungsfläche für den Solarpark beläuft sich auf ca. 17 ha und wird neben einem ca. 20 MWp starken PV-Generator auch ein modernes Batteriespeichersystem (BSS) zur Zwischenspeicherung des erzeugten Stroms und/oder eine Anlage zur Erzeugung von grünem Wasserstoff umfassen. Ein eigenes Umspannwerk zum Anschluss der Anlage an die in unmittelbarer Nähe verlaufende Hochspannungsleitung ist ebenfalls geplant. Dieses soll auch für einen im angrenzenden Wald geplanten Windpark mitgenutzt werden können. Dadurch entsteht in der Summe ein Kombikraftwerk aus verschiedenen Technologien, wie es in Baden-Württemberg bislang einzigartig sein dürfte und damit Leuchtturmcharakter haben wird.

Die Planungsflächen wurden bislang als Acker- bzw. Dauergrünland intensiv genutzt. Die Bodenwertzahlen sind in diesem Bereich jedoch unterdurchschnittlich, so dass keine besten landwirtschaftlichen Flächen für das Vorhaben beansprucht werden. In Zukunft ist eine extensive Bewirtschaftung vorgesehen, die zahlreichen Tier- und Pflanzenarten in diesem Bereich einen neuen Lebensraum ermöglichen soll. Zudem ergeben sich positive Effekte in Bezug auf den Grundwasserschutz. Die Stadt Bräunlingen plant in räumlicher Nähe die Reaktivierung eines Brunnens zur Stärkung ihrer Trinkwasserversorgung, die durch rückläufige Fördermengen der anderen Quellen in Folge abnehmender Niederschlagsmengen zunehmend gefährdet wird. Die Folgen des Klimawandels sind in Bräunlingen damit bereits unmittelbar spürbar. Durch den Solarpark und die extensive Bewirtschaftung wird der Eintrag von Dünge- und Pflanzenschutzmittel reduziert, was sich positiv auf die Wasserqualität der Quelle auswirken wird. Damit auch während der Bau- und Betriebsphase der Schutz des Grundwassers sichergestellt werden kann, wird im Rahmen der Planungen ein spezielles hydrologisches Fachgutachten erstellt, welches insbesondere ein Schutzkonzept beinhalten wird.

Technologie

Photovoltaik, Batteriespeicher, Elektrolyseur

Installierte Leistung PV

ca. 20 MWp

Installierte Kapazität BSS

noch festzulegen

Inbetriebnahme

2026

Projektstatus

Bauleitplanungsverfahren

erwartete Stromproduktion​ in MWh p.a.
0
dadurch vermiedene CO2-Emissionen in to p.a
0
dadurch versorgte
Haushalte​
0
daraus resultierende finanzielle Beteiligung für Kommune in € p.a.
0

Aktuelle Projektinformationen

Im November 2024 wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan für das Projekt vom Stadtrat der Stadt Bräunlingen als Satzung beschlossen. Ebenso erfolgte der Beschluss des GVV Donaueschingen zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren.

Nach Auswertung der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen TÖB-Beteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, wurden die relevanten Punkte in die Bebauungsplanunterlagen eingearbeitet und die Planung angepasst. Hierbei erfolgte insbesondere eine intensive Auseinandersetzung mit der Unteren Naturschutzbehörde, um ein Ausgleichskonzept für den Rotmilan zu erarbeiten und in den Plan aufzunehmen. Für die nun vorliegenden Unterlagen soll in der Stadtratsitzung im Mai der Beschluss zur Offenlage gefasst werden.

Nachdem die Umweltuntersuchungen, welche durch das Büro Arcus aus Bräunlingen durchgeführt wurden, im Juli abgeschlossen werden konnten, erfolgte durch das beauftragte Planungsbüro Ruppel die Erstellung der erforderlichen Planungsunterlagen für die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Die frühzeitige TÖB-Beteiligung soll noch im Oktober, nachdem dem der Stadtrat den erforderlichen Beschluss gefasst hat, beginnen. Parallel dazu startet auch das Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der VG Donaueschingen.

In den kommenden Wochen ist die Untersuchung der geologischen Verhältnisse im Projektgebiet vorgesehen. Die durch Rammsondierungen und Kernbohrungen gewonnen Erkenntnisse werden unter anderem dazu benötigt, eine hydrologische Fachbeurteilung zu erstellen. Durch diese soll geklärt werden, welche besonderen Auflagen an Design, Bau und Betrieb der Anlage im Sinne des Grundwasserschutzes gestellt werden. Dies geschieht vor dem Hintergrund einer geplanten Neuausweisung einer Wasserschutzgebietes der Zone II im Vorhabensraum.

Das Büro ARCUS aus Bräunlingen wurde mit der Durchführung der erforderlichen artenschutzrechtlichen Untersuchungen beauftragt. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei insbesondere auf der Feldlerche, die auf dem Gebiet der Stadt Bräunlingen heimisch ist und im Rahmen der Planung von Solarparks von besonderer Bedeutung ist. Die Untersuchungsergebnisse werden anschließend im Rahmen der Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises bewertet und bei Bedarf Schutzauflagen festgesetzt.

Der Stadtrat von Bräunlingen hat in seiner Sitzung am 19. Januar 2023 den Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Solarpark Bräunlingen-Waldhausen gefasst. Der Beschluss stellt den offiziellen Startschuss für die Erarbeitung der erforderlichen Pläne und Textdokumente dar die notwendig sind, um das Vorhaben realisieren zu können.

Im Rahmen der Sitzung des Ortschaftsrates von Waldhausen im Mai 2022 wurde das Projekt dem Ortschaftsrat im Rahmen des öffentlichen Teils der Sitzung vorgestellt. Nach Vorstellung und anschließender Diskussion wurde ein einstimmiges Votum für die Planung gefasst.

Weitere Informationen zum Projekt

Die Stromerzeugung durch Windenergie- und Photovoltaikanlagen ist ein wesentlicher Baustein, um die Energiewende erfolgreich und nachhaltig umzusetzen und die Klimaschutzziele von Paris zu erreichen. Erreicht werden soll eine weitgehende Treibhausgasneutralität bis 2050. Um dies zu erreichen, wurde der Klimaschutzplan entwickelt. Als eine Maßnahme des Klimaschutzplanes haben der Bund als auch die Länder Flächenziele festgelegt, um verbindliche Vorgaben für die erforderliche Bereitstellung von Flächen für Wind- und Solarparks zu schaffen – mind. 2 % der Landesfläche soll für Wind- und Photovoltaikanlagen zur Verfügung gestellt werden.

Die Kommunen bzw. die sonstigen Träger der Bauleitplanung entscheiden ob und auf welchen Flächen einer Kommune ein Solarpark entstehen kann. Mit der Bauleitplanung nehmen die Kommunen eine aktiv lenkende Rolle beim Ausbau der Freiflächenphotovoltaik ein. Dabei unterliegen sie der Pflicht, die in verschiedenen Gesetzen verankerten Flächenziele umzusetzen und Ihren Beitrag zur Umsetzung zu leisten. Ein Standortsteuerungskonzept kann in diesem Kontext ein sinnvolles Instrument darstellen, um festzulegen wo im Gemeindegebiet solche Anlagen entstehen sollen und wo nicht. Bei konkreten Projektanfragen entscheidet der Gemeinderat darüber, ob die Aufstellung eines Bebauungsplanes inkl. Änderung des Flächennutzungsplanes für das konkrete Vorhaben vorgenommen werden soll. Das Bebauungsplanverfahren ist dabei ein sehr transparenter und öffentlicher Prozess, in den neben den relevanten Trägern der öffentlichen Belange auch die Bewohner vor Ort einbezogen werden.

Für das Projekt Bräunlingen-Waldhausen wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Mit der Durchführung wurde das Planungsbüro Ruppel aus Waldkirch beauftragt. Dieses hat auch die Planungen für die beiden Solarparks in der Gemarkung Döggingen begleitet.

LAOCO ermöglicht interessante Beteiligungsmöglichkeiten am Stromertrag. So wird zum Beispiel bei der Realisierung des Projektes eine Zusammenarbeit mit einer regionalen Energiegenossenschaft angestrebt, um direkte oder indirekte Bürgerbeteiligungsmodelle am Projekt zu ermöglichen. Auch der geplante Windpark soll in diese Bestrebungen mit einbezogen werden.

LAOCO hat sich freiwillig dazu verpflichtet, allen Standortkommunen eine finanzielle Beteiligung im Rahmen der Regelungen des §6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) anzubieten. Damit kann die Stadt Bräunlingen finanziell an jeder erzeugten und eingespeisten kWh Strom profitieren und der Haushalt gestärkt und diversifiziert werden. Die zusätzlichen finanziellen Spielräume schaffen Möglichkeiten für Investitionen, die allen Bürgern vor Ort zugutekommen. Zudem profitiert die Stadt am künftigen Gewerbesteueraufkommen des Solarparks. Das Gewerbesteuergesetz sieht vor, dass 90 % der Gewerbesteuer vor Ort verbleiben.

Projekte zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und Naturschutz schließen einander nicht aus. Dies garantieren naturschutzrechtliche Prüfungen im Rahmen der Genehmigungsverfahren. Das Bundesnaturschutzgesetz definiert rechtliche Standards für Eingriffe in die Natur und zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt. Jedes Projekt wird heutzutage durch Artenschutzuntersuchungen oder Umweltverträglichkeitsprüfungen begleitet. Dabei wird durch unabhängige Fachgutachter gründlich untersucht, ob der geplante Standort geschützte Tier- und Pflanzenarten aufweist und daraus abzuleiten, welche Maßnahmen ggfs. zu ergreifen sind, um diese zu schützen. Nachgelagerte Monitoringmaßnahmen stellen zudem sicher, dass die auf unterschiedlichen Wegen festgesetzten Ausgleichs- und Aufwertungsmaßnahmen sachgerecht und zeitnah umgesetzt und die Entwicklungsziele auch erreicht werden. 

Freiflächenphotovoltaikanlagen können einen wichtigen Beitrag leisten, die ökologische Vielfalt vor Ort zu fördern und neue Lebensräume für seltene Tier- und Pflanzenarten zu schaffen, die durch die in der Regel intensive Düngung und Bewirtschaftung der Standortflächen durch die Landwirtschaft vielerorts verschwunden sind. Durch ein gezieltes Mahdkonzept in Verbindung mit Aussaat von speziellen lokaltypischen Pflanzenmischungen können so im Laufe der Zeit artenreiche Magerwiesen im Solarpark entstehen, die einen wichtigen Lebensraum für zahlreiche Amphibien- und Insektenarten bieten können. Damit der Solarpark nicht zum Hindernis für Kleintiere (Igel, Hase, etc.) wird, werden bei Einzäunungen Mindestabstände zum Boden festgelegt. Somit sind Photovoltaikanlagen sowohl im Hinblick auf die Flächeneffizienz als auch unter ökologischen Aspekten klar im Vorteil gegenüber Biogasanlagen, die ein Vielfaches (Faktor 20 – 30) an Fläche für die gleiche Strommenge benötigen und intensive Feldbewirtschaftung und Monokulturen erfordern. Während der PV-Nutzung haben der Boden und die Bodenorganismen Zeit sich zu erholen, was sich positiv auf die Fruchtbarkeit und die Bodengesundheit auswirkt. Davon profitiert dann auch wieder die landwirtschaftliche Folgenutzung, die nach Rückbau der Anlage wieder erfolgen kann und vorgesehen ist.

Weitere Infos dazu finden Sie unter anderem hier.

Abstand schafft Akzeptanz – dieses Credo gilt auch für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien.

Für PV-Freiflächenanlagen existieren keine gesetzlichen Mindestabstände zur nächstgelegenen Wohnbebauung. Es gibt zahlreiche Beispiele, bei denen solche Anlagen unmittelbar an Wohngebiete angrenzen. Wir sind jedoch der Meinung, dass Abstände einen positiven Effekt im Hinblick auf die Akzeptanz haben und sehen daher von unmittelbaren Nachbarschaftskonstellationen ab. Im Falle des Projektes Bräunlingen-Waldhausen beträgt der Abstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung über ca. 200 m. Dabei handelt es sich um ein Einzelgehöft auf dem Bittelbrunn. Durch den Einschluss der Fläche durch Wald von allen Seiten existieren keine Sichtachsen zu anderen Wohnbebauungen. Die Anlage kann daher im Landschaftsraum nicht wahrgenommen werden.

Schall: PV-Anlagen arbeiten weitestgehend frei von Schallemissionen. Anlagenteile welche Geräusche erzeugen (z. B. Trafostationen) befinden sich innerhalb der Anlage. Außerhalb der Umzäunung ist in der Regel bereits kein Geräusch mehr wahrnehmbar. Nennenswerter Lärm ist in der Regel nur während der Bauphase zu erwarten.

Elektrische Felder: Im Allgemeinen erzeugen alle elektrischen Geräte elektrische und magnetische Felder, so auch Photovoltaikanlagen. Allerdings bedeutet dies nicht, dass diese Felder und damit alle Elektrogeräte gesundheitsschädlich sind. Denn: die magnetische Flussdichte, die die Stärke eines Magnetfelds misst, ist bereits bei wenigen Zentimetern Abstand sehr gering.

Lichtreflexionen: Sonnenstrahlen können von Photovoltaikmodulen reflektiert werden und Blendsituationen verursachen. Im Einzelfall kann daher, insbesondere bei unmittelbarer Nähe der Anlage zu Straßen, Schienenwegen oder Flughäfen ein Blendgutachten erforderlich werden. Durch die Verwendung von entspiegeltem Glas und Antireflexionsbeschichtungen gelten heutige PV-Module jedoch generell als sehr blendarm. Im Falle des Projektes Bräunlingen-Waldhausen ist bedingt durch die Lage des Solarparks nicht von störenden Blendeffekten auf Anwohner auszugehen.

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird in der Regel eine Rückbauverpflichtung für den Betreiber nach Ablauf der Nutzungsdauer festgeschrieben. Diese ist in vielen Fällen auch noch durch Hinterlegung einer finanziellen Sicherheit vor Baubeginn abzusichern. Wir sichern den Rückbau gegenüber den Grundstückseigentümern zudem im Rahmen unserer Nutzungsverträge detailliert ab und übergeben den Eigentümern vor Baubeginn eine Rückbaubürgschaft, sofern eine solche nicht bereits von der Behörde gefordert wurde. Damit ist auch im unwahrscheinlichen Falle einer Insolvenz der Rückbau abgesichert. PV-Anlagen können rückstandsfrei und ohne großen Aufwand zurückgebaut werden, so dass die landwirtschaftliche Folgenutzung ohne Einschränkungen gewährleistet ist. Durch entsprechende Regelungen im Bebauungsplan wird Sorge getragen, dass der landwirtschaftliche Nutzungsstatus nach abgeschlossenem Rückbau wiederauflebt.

PV-Produzenten haben im Juni 2010 ein herstellerübergreifendes Recyclingsystem geschaffen (PV Cycle), dem sich alle namhaften Produzenten angeschlossen haben. Die europäische WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment Directive) verpflichtet Produzenten, mindestens 85% der PV Module kostenlos zurückzunehmen und zu recyceln. Die Recyclingquote der Module liegt dabei bei ca. 90 %, Tendenz weiter steigend. Auch die anderen Bestandteile wie z.B. Unterkonstruktion, Wechselrichter oder Kabel kommen auf ähnliche oder noch bessere Quoten. Damit leisten PV-Anlagen auch nach Ende ihrer Nutzungsdauer einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft.

Über uns

Wir bei LAOCO sind Experten auf dem Gebiet der Erneuerbaren Energien. Unser Focus ist dabei auf die ProjektfinanzierungProjektentwicklungStromlieferverträge (PPAs) und Energiestrategien für Unternehmen ausgerichtet. Da wir uns sowohl mit den zahlreichen Facetten der Projektentwicklung auskennen als auch mit den Anforderungen im Hinblick auf die Finanzierbarkeit von Erneuerbare-Energien-Projekten, wissen wir genau, wo die kritischen Schnittstellen liegen und wie sich die beiden Welten bestmöglich zusammen führen lassen und der Projektwert aus Sicht der verschiedenen Stakeholder optimiert werden kann.

Wir verfügen über einen internationalen Erfahrungsschatz und haben u.a. Projekte in Deutschland, den USA und einigen Ländern Südamerikas realisiert oder begleitet.

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