Heiligenberg-Rickertsreute

Solarpark Heiligenberg-Rickertsreute

Der Solarpark Heiligenberg-Rickertsreute liegt in der Gemeinde Heiligenberg im schönen Bodenseekreis (Baden-Württemberg). Die Gesamtfläche beläuft sich auf ca. 12 ha und umfasst neben einem ca. 12 MWp starken PV-Generator auch ein modernes Batteriespeichersystem (BSS) mit einer Speicherkapazität von ca. 10 MWh. Dadurch kann trotz begrenzter Netzanschlusskapazität eine entsprechend große Anlage realisiert und dank der Zwischenspeicherung des erzeugten Stroms Effizienzverluste vermieden werden. Damit ist diese Anlage zum Zeitpunkt der Fertigstellung die größte Ihrer Art in Baden-Württemberg.

Die Flächen wurden bislang als Grünland und Ackerland intensiv landwirtschaftlich genutzt. In Zukunft wird eine extensive Bewirtschaftung auch unter Einsatz von Schafen erfolgen, die zahlreichen Tier- und Pflanzenarten in diesem Bereich einen neuen Lebensraum ermöglichen wird. Für den Flächeneigentümer ist der Solarpark eine wichtige neue Säule in seiner Ertragsstruktur und ermöglicht den Fortbestand der Hofstelle, die ansonsten hätte aufgegeben werden müssen.

Technologie

Photovoltaik, Batteriespeicher

Installierte Leistung PV

12,03 MWp

Installierte Kapazität BSS

10,04 MWh

Inbetriebnahme

2022

Projektstatus

In Betrieb

0
erwartete Stromproduktion​ in MWh p.a.
0
dadurch vermiedene CO2-Emissionen in to p.a
0
dadurch versorgte
Haushalte​
0
daraus resultierende finanzielle Beteiligung für Kommune in € p.a.

Aktuelle Projektinformationen

Ende Oktober erfolgte die Netzinbetriebnahme der PV-Anlage. Aktuell werden noch letzte Restarbeiten und Tests abgeschlossen, bevor die Anlage dann abgenommen werden kann. Parallel wird mit den vorbereitenden Arbeiten zur Herstellung des Aufstellungsbereichs für das Batteriespeichersystem begonnen. Die Installation der Speichercontainer erfolgt im Dezember.

Bei strahlendem Sonnenschein fand am 15. Juni 2022 unter Beisein zahlreicher Vertreter der Gemeinde, des Landkreises und von Projektpartnern sowie von Nachbarn der offizielle Spatenstich für den Bau der Anlage statt. Bereits einige Tage zuvor wurde mit der Errichtung der Einzäunung und dem Setzen der ersten Rammprofile durch den Anlagenerrichter SENS begonnen.

Nach gut vierzehn Monaten Verfahrensdauer erfolgte am 15.02.2022 der Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan durch den Gemeinderat. Der Plan muss nun noch durch das Landratsamt des Bodenseekreises bestätigt werden. Dies wird in den kommenden Wochen erfolgen.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung im Dezember 2020 den Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Solarpark Rickertsreute gefasst. Der Beschluss stellt den offiziellen Startschuss für die Erarbeitung der erforderlichen Pläne und Textdokumente dar.

Weitere Informationen zum Projekt

Die Stromerzeugung durch Windenergie- und Photovoltaikanlagen ist ein wesentlicher Baustein, um die Energiewende erfolgreich und nachhaltig umzusetzen und die Klimaschutzziele von Paris zu erreichen. Erreicht werden soll eine weitgehende Treibhausgasneutralität bis 2050. Um dies zu erreichen, wurde der Klimaschutzplan entwickelt. Als eine Maßnahme des Klimaschutzplanes haben der Bund als auch die Länder Flächenziele festgelegt, um verbindliche Vorgaben für die erforderliche Bereitstellung von Flächen für Wind- und Solarparks zu schaffen – mind. 2 % der Landesfläche soll für Wind- und Photovoltaikanlagen zur Verfügung gestellt werden.

Die Kommunen bzw. die sonstigen Träger der Bauleitplanung entscheiden, ob und auf welchen Flächen einer Kommune ein Solarpark entstehen kann. Mit der Bauleitplanung nehmen die Kommunen eine aktiv lenkende Rolle beim Ausbau der Freiflächenphotovoltaik ein. Dabei unterliegen sie der Pflicht, die in verschiedenen Gesetzen verankerten Flächenziele umzusetzen und Ihren Beitrag zur Umsetzung zu leisten. Ein Standortsteuerungskonzept kann dabei ein sinnvolles Instrument darstellen, um festzulegen wo im Gemeindegebiet solche Anlagen entstehen sollen und wo nicht. Bei konkreten Projektanfragen entscheidet der Gemeinderat darüber, ob die Aufstellung eines Bebauungsplanes inkl. Änderung des Flächennutzungsplanes für das konkrete Vorhaben vorgenommen werden soll. Das Bebauungsplanverfahren ist dabei ein sehr transparenter und öffentlicher Prozess, in den neben den relevanten Trägern der öffentlichen Belange auch die Bewohner vor Ort einbezogen werden.

Für das Projekt Rickertsreute wurde ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Mit der Durchführung wurde die Sieber Consult aus Lindau beauftragt.

Der Kommune wurde eine finanzielle Beteiligung an dem Projekt im Rahmen der Regelungen des §6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) angeboten und von dieser auch angenommen. Damit kann die Kommune finanziell an jeder erzeugten und eingespeisten kWh Strom profitieren – dadurch kann der Gemeindehaushalt gestärkt und diversifiziert werden. Die zusätzlichen finanziellen Spielräume schaffen Möglichkeiten für Investitionen, die allen Bürgern vor Ort zugutekommen. Zudem profitiert die Kommune am künftigen Gewerbesteueraufkommen des Solarparks. Das Gewerbesteuergesetz sieht vor, dass 90 % der Gewerbesteuer der Standortkommune zufließen. Da der Sitz der Betriebsgesellschaft in Heiligenberg ist, verbleibt die Gewerbesteuer sogar vollständig vor Ort.

Projekte zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und Naturschutz schließen einander nicht aus. Dies garantieren naturschutzrechtliche Prüfungen im Rahmen der Genehmigungsverfahren. Das Bundesnaturschutzgesetz definiert rechtliche Standards für Eingriffe in die Natur und zum Schutz wilder Tiere. Jedes Projekt wird heutzutage durch Artenschutzuntersuchungen oder Umweltverträglichkeitsprüfungen begleitet. Dabei wird durch unabhängige Fachgutachter gründlich untersucht, ob der geplante Standort geschützte Tier und Pflanzenarten aufweist und um zu ermitteln, welche Maßnahmen ggfs. zu ergreifen sind, um diese zu schützen. Nachgelagerte Monitoringmaßnahmen stellen zudem sicher, dass die auf unterschiedlichen Wegen festgesetzten Ausgleichs- und Aufwertungsmaßnahmen sachgerecht und zeitnah umgesetzt und die Entwicklungsziele auch erreicht werden. 

Speziell Freiflächenphotovoltaikanlagen können einen wichtigen Beitrag leisten, die ökologische Vielfalt vor Ort zu fördern und neue Lebensräume für seltene Tier- und Pflanzenarten zu schaffen, die durch die in der Regel intensive Düngung und Bewirtschaftung der Standortflächen durch die Landwirtschaft vielerorts verschwunden sind. Durch gezielte Mahdkonzepte in Verbindung mit Aussaat von speziellen lokaltypischen Pflanzenmischungen entstehen so im Laufe der Zeit artenreiche Magerwiesen, die einen wichtigen Lebensraum für zahlreiche Amphibien- und Insektenarten bieten. Ein Beweidungskonzept unter Einsatz von Schafen erlaubt zudem eine parallele landwirtschaftliche Nutzung. Damit der Solarpark nicht zum Hindernis für Kleintiere (Igel, Hase, etc.) wird, werden bei Einzäunungen Mindestabstände zum Boden festgelegt. Im Falle von Rickertsreute sind dies ca. 20 cm. Damit sind Photovoltaikanlagen sowohl im Hinblick auf die Flächeneffizienz als auch unter ökologischen Aspekten klar im Vorteil gegenüber Biogasanlagen, die ein Vielfaches (Faktor 20 – 30) an Fläche für die gleiche Strommenge benötigen und intensive Feldbewirtschaftung und Monokulturen erfordern. Während der PV-Nutzung haben der Boden und die Bodenorganismen Zeit sich zu erholen, was sich positiv auf die Fruchtbarkeit und Bodengesundheit auswirkt.

Weitere Infos dazu finden Sie unter anderem hier.

Abstand schafft Akzeptanz – dieses Credo gilt auch für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien.

Für PV-Freiflächenanlagen existieren keine gesetzlichen Mindestabstände zur nächstgelegenen Wohnbebauung. Es gibt zahlreiche Beispiele, bei denen solche Anlagen unmittelbar an Wohngebiete angrenzen. Wir sind jedoch der Meinung, dass Abstände einen positiven Effekt im Hinblick auf die Akzeptanz haben und sehen daher von unmittelbaren Nachbarschaftskonstellationen ab. Im Falle des Projektes Rickertreute beträgt der Abstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung mindestens 120 m. Der nächste Anwohner ist zudem gleichzeitig der Eigentümer der Fläche. Außerdem sind durch vorhandenen Bewuchs nur wenige direkte Sichtachsenbeziehungen von Betrachtungspunkten im Umfeld gegeben. Die Anlage kann daher im Landschaftsraum so gut wie nicht wahrgenommen werden.

Schall: PV-Anlagen arbeiten weitestgehend frei von Schallemissionen. Anlagenteile welche Geräusche erzeugen (z. B. Trafostation, Klimaanlage des BSS) befinden sich innerhalb der Anlage. Außerhalb der Umzäunung ist in der Regel bereits kein Geräusch mehr wahrnehmbar.

Elektrische Felder: Im Allgemeinen erzeugen alle elektrischen Geräte elektrische und magnetische Felder, so auch Photovoltaikanlagen. Allerdings bedeutet dies nicht, dass diese Felder und damit alle Elektrogeräte gesundheitsschädlich sind. Denn: die magnetische Flussdichte, die die Stärke eines Magnetfelds misst, ist bereits bei wenigen Zentimetern Abstand sehr gering und unbedenklich.

Lichtreflexionen: Sonnenstrahlen können von Photovoltaikmodulen reflektiert werden und Blendsituationen verursachen. Im Einzelfall kann daher, insbesondere bei unmittelbarer Nähe der Anlage zu Straßen, Schienenwegen oder Flughäfen ein Blendgutachten erforderlich werden. Durch die Verwendung von entspiegeltem Glas und Antireflexionsbeschichtungen gelten heutige PV-Module jedoch generell als sehr blendarm. Im Falle des Projektes Rickertsreute ist bedingt durch die abgeschiedene Lage des Solarparks nicht von störenden Blendeffekten auf Anwohner oder Fahrzeuge auf nahegelegenen Straßen auszugehen.

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde eine Rückbauverpflichtung für den Betreiber nach Ablauf der Nutzungsdauer festgeschrieben. PV-Anlagen können rückstandsfrei und ohne großen Aufwand zurückgebaut werden, so dass die landwirtschaftliche Folgenutzung ohne Einschränkungen gewährleistet ist. Durch entsprechende Regelungen im Bebauungsplan wurde Sorge getragen, dass der landwirtschaftliche Nutzungsstatus nach abgeschlossenem Rückbau wiederauflebt.

PV-Produzenten haben im Juni 2010 ein herstellerübergreifendes Recyclingsystem geschaffen (PV Cycle), dem sich alle namhaften Produzenten angeschlossen haben. Die europäische WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment Directive) verpflichtet Produzenten, mindestens 85% der PV Module kostenlos zurückzunehmen und zu recyceln. Die Recyclingquote der Module liegt dabei bei ca. 90 %, Tendenz weiter steigend. Auch die anderen Bestandteile wie z.B. Unterkonstruktion, Wechselrichter oder Kabel kommen auf ähnliche oder noch bessere Quoten. Damit leisten PV-Anlagen auch nach Ende ihrer Nutzungsdauer einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft.

Über uns

Wir bei LAOCO sind Experten auf dem Gebiet der Erneuerbaren Energien. Unser Focus ist dabei auf die ProjektfinanzierungProjektentwicklungStromlieferverträge (PPAs) und Energiestrategien für Unternehmen ausgerichtet. Da wir uns sowohl mit den zahlreichen Facetten der Projektentwicklung auskennen als auch mit den Anforderungen im Hinblick auf die Finanzierbarkeit von Erneuerbare-Energien-Projekten, wissen wir genau, wo die kritischen Schnittstellen liegen und wie sich die beiden Welten bestmöglich zusammen führen lassen und der Projektwert aus Sicht der verschiedenen Stakeholder optimiert werden kann.

Wir verfügen über einen internationalen Erfahrungsschatz und haben u.a. Projekte in Deutschland, den USA und einigen Ländern Südamerikas realisiert oder begleitet.

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