Oberurbach
Windpark Oberurbach
Der Windpark Oberurbach soll auf der Gemarkung Mittelurbach der Stadt Bad Waldsee im Landkreis Ravensburg (Baden-Württemberg) entstehen. Der Vorhabenbereich befindet sich ca. 2 km südlich der Stadt Bad Waldsee. Die nächstgelegenen Siedlungen sind Oberurbach und Volkertshaus (jeweils ca. 700 m westlich) und Mittelurbach (ca. 1.000 m nördlich). Das Gebiet ist einem Höhenzug westlich vorgelagert, der in Nord-Süd-Richtung verläuft und dessen höchster Punkt bei ca. 725 m ü. NN (Blasiberg) liegt. Das Gebiet weist dabei sowohl Offenlandbereiche (Dauergrünland, Ackerflächen) als auch Nutzwaldbestände auf.
Wir planen zwei Windenergieanlagen (WEA) vom Typ Vestas V172, die eine Gesamthöhe von 285 m haben. Diese Anlagen sind in der Lage, das Windpotential des Standortes bestmöglich auszunutzen und die Stromerzeugungskosten so gering wie möglich zu gestalten. Der Standort selbst ist aufgrund der Windhöffigkeit, der guten Erschließbarkeit und zahlreichen weiteren Prüfkriterien, die wir bereits im Vorfeld im Rahmen einer Machbarkeitsanalyse geprüft und bewertet haben, sehr gut für die Windenergienutzung geeignet. Die für die Windenergie günstigen Rahmenbedingungen spiegeln sich auch in der geplanten Ausweisung eines Vorranggebietes für die Windenergie an gleicher Stelle durch den Regionalen Planungsverband Bodensee-Oberschwaben (RPVBO) nieder. Der RPVBO sieht auf dem künftigen Vorranggebiet mit der Bezeichnung WEA-436-019 Urbach, eine Fläche von insgesamt ca. 83 ha vor.
Haushalte
Aktuelle Projektinformationen
Im Q3 2024 fand eine Besprechung mit dem Landratsamt in Ravensburg statt. Bei diesem Termin erfolgte zum einen eine Vorstellung des Vorhabens gegenüber dem Landratsamt als auch eine Beratung des Vorhabenträgers durch das Landratsamt hinsichtlich der relevanten Rahmenbedingungen, zu erstellenden Gutachten und Verfahrensabläufen. Dabei ging es in erster Linie um die Abstimmung des Untersuchungsumfanges für die artenschutzrechtlichen Untersuchungen.
Jedes Projekt startet mit einer Machbarkeitsanalyse. Dabei werden im Rahmen einer ausführlichen Flächenanalyse potenzielle Standorte für Windenergieanlagen identifiziert. Unter anderem werden die Windhöffigkeit, die Vorgaben auf Ebene des Regionalplanes, Natur-, Landschafts- und Artenschutz, Belange militärischer und ziviler Luftfahrt, die Netzanschlusssituation, die Erschließbarkeit des Standortes, Geologie, und Funktrassen geprüft. Nach Abschichtung dieser und noch weiterer ergänzender Prüfkriterien hat sich eine großflächige Eignungszone in Oberurbach herauskristallisiert. Anschließend erfolgte die Kontaktaufnahme zu den Grundstückseigentümern und die Sicherung der Flächen. Diese Tätigkeiten erfolgten über einen Zeitraum von Q4 2022 bis Q2 2024.
Weitere Informationen zum Projekt
Die Stromerzeugung durch Windenergie- und Photovoltaikanlagen ist ein wesentlicher Baustein, um die Energiewende erfolgreich und nachhaltig umzusetzen und die Klimaschutzziele von Paris zu erreichen. Erreicht werden soll eine weitgehende Treibhausgasneutralität bis 2050. Um dies zu erreichen, wurde der Klimaschutzplan entwickelt. Als eine Maßnahme des Klimaschutzplanes haben der Bund als auch die Länder Flächenziele festgelegt, um verbindliche Vorgaben für die erforderliche Bereitstellung von Flächen für Wind- und Solarparks zu schaffen – mind. 2 % der Landesfläche soll für Wind- und Photovoltaikanlagen zur Verfügung gestellt werden.
Die Windenergie zählt zu den privilegierten Bauvorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB – d.h. Windenergieanlagen können überall dort entstehen, wo keine öffentlichen Belange entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. In vielen Fällen werden jedoch auf Ebene der Regionalen Planungsverbände sogenannte Vorranggebiete ausgewiesen, um die Entwicklung der Windenergie zu steuern. Dies trifft im Falle des Regionalen Planungsverbandes Bodensee-Oberschwaben aktuell nicht zu. Jedoch hat der RPVBO 2023 begonnen, eine Fortschreibung des Teilregionalplans Energie durchzuführen, um das den Bundesländern durch das sog. Windbedarfsgesetz (WindBG) zugewiesene Flächenziel umzusetzen. Das WindBG sieht für Baden-Württemberg einen Flächenbeitragswert von mindestens 1,8 % der Landesfläche vor, der in Raumordnungsplänen der Windenergienutzung zugewiesen werden muß. Der RPVBO hat im Dezember 2023 eine Liste mit potentiellen Vorranggebieten vorgestellt und eine erste öffentliche Beteiligungsrunde im Frühjahr 2024 durchgeführt und ausgewertet. Die zweite öffentliche Beteiligungsrunde wird im Frühjahr 2025 gestartet. Ziel ist der Abschluss des Verfahrens bis Ende 2025. Auch die Kommunen haben die Möglichkeit, über Flächennutzungspläne das Entstehen von Windparks in Ihrem Gemeindegebiet mitzugestalten. Die Stadt Bad Waldsee hat aktuell jedoch keine Steuerung der Windenergie in ihrem Gemeindegebiet über den Flächennutzungsplan vorgenommen.
Für die Genehmigung der Anlagen selbst ist jedoch ausschließlich das zuständige Landratsamt verantwortlich. Dort werden die Antragsunterlagen sorgfältig geprüft und ein Genehmigungsbescheid (ggfs. unter Festsetzung diverser Auflagen) erlassen, sofern die beantragten Anlagen genehmigungsfähig sind.
Die Windenergie bietet zahlreichen Akteuren die Möglichkeit, davon zu profitieren. Neben dem Anlagenbetreiber sind dies insbesondere die Kommunen im Umkreis von 2,5 km um die Anlagenstandorte und deren Bürger. Der Stadt Bad Waldsee bieten wir zu gegebener Zeit eine finanzielle Beteiligung an dem Projekt im Rahmen der Regelungen des §6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) an. Damit kann die Kommune finanziell an jeder erzeugten und eingespeisten kWh Strom profitieren – ganz konkret sind dies 0,2 Cent/kWh. Dadurch kann der Gemeindehaushalt gestärkt und diversifiziert werden. Die zusätzlichen finanziellen Spielräume schaffen Möglichkeiten für Investitionen, die allen Bürgern vor Ort zugutekommen. Zudem profitiert die Kommune am künftigen Gewerbesteueraufkommen des Windparks. Das Gewerbesteuergesetz sieht vor, dass 90 % der Gewerbesteuer der Standortkommune zufließen. Da die Stromerzeugung unabhängig von der allgemeinen Wirtschaftslage ist, sind die Gewerbesteuereinnahmen nicht konjunkturellen Schwankungen unterworfen.
Wir sind bestrebt in unseren Projekten Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürger vor Ort anzubieten. Dies erfolgt in der Regel über sogenanntes Crowdfunding oder Nachrangdarlehen. Bevorzugt binden wir in diesem Zusammenhang auch örtliche Bürgerenergiegenossenschaften ein.
Darüber hinaus ist uns gesellschaftliches Engagement ein wichtiges Anliegen. So unterstützen wir ortsansässige Stiftungen durch finanzielle Zuwendungen.
Projekte zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und Naturschutz schließen einander nicht aus. Dies garantieren naturschutzrechtliche Prüfungen im Rahmen der Genehmigungsverfahren. Das Bundesnaturschutzgesetz definiert rechtliche Standards für Eingriffe in die Natur und zum Schutz wilder Tiere. Jedes Projekt wird heutzutage durch Artenschutzuntersuchungen oder Umweltverträglichkeitsprüfungen begleitet. Dabei wird durch unabhängige Fachgutachter gründlich untersucht, ob der geplante Standort geschützte Tier und Pflanzenarten aufweist und um zu ermitteln, welche Maßnahmen ggfs. zu ergreifen sind, um diese zu schützen. Nachgelagerte Monitoringmaßnahmen stellen zudem sicher, dass die auf unterschiedlichen Wegen festgesetzten Ausgleichs- und Aufwertungsmaßnahmen sachgerecht und zeitnah umgesetzt und die Entwicklungsziele auch erreicht werden.
Im Rahmen der öffentlichen Diskussion im Zusammenhang mit Windparkplanungen, spielen die möglichen Gefahren für die Vogelwelt sehr häufig eine Rolle. Zwar verunglücken Vögel auch an Windenergieanlagen, jedoch sind die Todesfälle im Vergleich zur Gesamtmortalität durch andere Ursachen deutlich geringer. Glasscheiben, Verkehr, Haustiere, aber auch Vergiftung sind erheblich größere Gefahrenquellen und jede genannte Gefahrenquelle für weit mehr Todesopfer verantwortlich als die Windenergie.
Nichtsdestotrotz ist es unser Bestreben, die Anzahl der Kollisionen weiter zu reduzieren. Dies wird insbesondere durch geeignete Auflagen und Maßnahmen sichergestellt, die auf Basis der Untersuchungsergebnisse von der Naturschutzbehörde im Rahmen des Genehmigungsbescheids festgesetzt werden können. Kamerabasierte Anti-Kollisionssysteme stellen z.B. eine wirksame und zuverlässige technische Lösung dar, durch deren Einsatz Unfallereignisse reduziert und Vogelpopulationen sich weiter positiv entwickeln können. Solche Systeme sind in der Lage, frühzeitig sich nähernde Vögel artspezifisch zu erkennen und im Bedarfsfall die Windenergieanlagen zu drosseln oder abzuschalten, bis der Vogel den Gefahrenbereich wieder verlassen hat. Aber auch die Schaffung von Ablenkflächen oder ereignisbasierte Abschaltungen (z.B. bei Mahdereignissen im direkten Umfeld) können geeignete Maßnahmen sein. Für den Schutz von Fledermäusen werden in der Regel Abschaltungen der Anlagen vorgenommen, wenn die Witterungsverhältnisse, die jahreszeitlichen Aktivitätszeiträume und die Tageszeit eine hohe Fledermausaktivität erwarten lassen.
Für die Eingriffe in die verschiedenen Schutzgüter (Boden, Naturhaushalt, Landschaftsbild, etc.), die durch den Windpark entstehen, müssen wir einen Ausgleich leisten. Der Ausgleichsbedarf wird im Rahmen einer Eingriffs- und Ausgleichsbilanz ermittelt und vom Landratsamt im Genehmigungsbescheid festgesetzt. Der Ausgleich erfolgt dabei in der Regel durch die Umsetzung sogenannter Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, welche idealerweise direkt vor Ort oder in der näheren Umgebung erfolgen und/oder durch Ersatzgeldleistungen (insbesondere für den Eingriff in das Schutzgut Landschaftsbild).
Abstand schafft Akzeptanz – dieses Credo gilt auch für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien. Die Bundesländer legen in Deutschland fest, welchen Mindestabstand Windenergieanlagen zu Wohnbebauungen ggfs. einhalten müssen, wobei der Bund eine maximale Obergrenze von 1.000 m vorgibt. In Baden-Württemberg gibt es keine verpflichtenden Vorgaben, sondern vielmehr Empfehlungen. So wird zu Wohngebieten ein Abstand von 700 m empfohlen, während dieser bei Mischgebieten, Weilern oder Einzelbebauungen auch deutlich geringer sein kann. Durch Abstandsfestlegungen soll in erster Linie sichergestellt werden, dass sich Anwohner durch die Anlagen nicht bedrängt fühlen.
Der Regionale Planungsverband Bodensee-Oberschwaben hat im Rahmen der Ausweisung von Windenergiegebieten im Rahmen der Fortschreibung des Teilregionalplanes Energie einen Abstand von 750 m zu Wohngebieten und 600 m zu Dorf- und Mischgebieten angewandt.
Die wesentlichen Emissionsquellen bei Windenergieanlagen sind Schall-, Licht- und Schattenemissionen.
Licht: Lichtemissionen können durch die Flugsicherheitsbeleuchtung entstehen, die am Turm und auf dem Maschinenhaus installiert ist. Diese Beleuchtungseinrichtungen sind in der Regel bei Nacht und schlechtem Wetter aktiv. Inzwischen wird jedoch vom Gesetzgeber verpflichtend eine bedarfsgerechte Flugbefeuerung als Genehmigungsauflage gefordert. Das bedeutet, dass die Beleuchtung nur im konkreten Falle der Annäherung eines Flugobjektes aktiviert wird. Dies sollte in der Regel nur selten der Fall sein. Dadurch werden die Lichtemissionen weitestgehend eliminiert und der Windpark nachts unsichtbar.
Schatten: Schattenwurf von Windenergieanlagen, das heißt der Licht-Schattenwechsel, den der sich drehende Rotor verursacht, kann als besonders belastend empfunden werden. Schattenwurf von geringer Dauer ist allerdings hinzunehmen. Zur Beurteilung, ob der Schattenwurf einer Anlage zulässig ist, hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) die „Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen (WEA-Schattenwurf-Hinweise)“ erarbeitet. Von einer erheblichen Belästigung ist auszugehen, wenn der tägliche oder der jährliche Immissionsrichtwert überschritten ist. Der Immissionsrichtwert für die tägliche Beschattungsdauer beträgt 30 Minuten pro Tag. Der Immissionsrichtwert für die astronomisch maximal mögliche jährliche Beschattungsdauer beträgt 30 Stunden pro Jahr. Dies entspricht einer tatsächlichen Beschattungsdauer von etwa 8 Stunden pro Jahr. Bei einer Überschreitung eines dieser Werte müssen die Windenergieanlagen abgeschaltet werden, solange ihr Schatten auf den Immissionspunkt fällt. Zu diesem Zweck wird eine Abschaltautomatik installiert, welche die Windenergieanlagen entsprechend steuert. Die Daten werden aufgezeichnet und können von der Immissionsschutzstelle des zuständigen Landratsamtes bei Bedarf kontrolliert werden.
Für den Windpark Oberurbach wurde durch die Sieber Consult GmbH aus Lindau eine Schattenwurfprognose erstellt. Diese ist in der nachfolgenden Karte dargestellt. Wie in der Karte ersichtlich, werden die Teilorte Volkertshaus, Ankenreute und Mennisweiler durch Schattenwurfereignisse betroffen sein. Da die zulässigen Höchstwerte überschritten werden, werden die WEA abzuschalten sein, sobald die zulässigen Maximalwerte an den Punkten mit der höchsten Belastung erreicht sind. Dadurch reduzieren sich auch automatisch die Schattenwurfzeiten für andere Immissionsorte.
Schall: Beim Betrieb von Windenergieanlagen werden Geräuschemissionen vorwiegend durch die Rotorblätter verursacht. Dagegen sind mechanische Geräusche aus dem Bereich des Antriebsstranges bei den heutigen Windenergieanlagen durch eine gute Schallisolierung, geräuschoptimierte Verzahnung von Getrieben sowie Schallentkopplungsmaßnahmen auch schon im unmittelbaren Umfeld der Anlage kaum noch hörbar. Ob schädliche Umwelteinwirkungen durch Lärmemissionen von einem konkreten Vorhaben ausgehen, ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und der bundesweit geltenden und für die Behörden verbindlichen Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) unter Berücksichtigung der Eigenschaften der Anlage(n), der Anzahl zum Beispiel in einem Windpark und der Ausbreitungsbedingungen in jedem Einzelfall zu prüfen. Die TA Lärm legt Immissionsrichtwerte zum Beispiel für Dorf-, Misch-, Wohn-, Industrie- und Kurgebiete fest, die nicht überschritten werden dürfen. Bei der Beurteilung sind die für die Nacht geltenden, strengeren Immissionsrichtwerte maßgeblich. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist durch eine fachgutachterliche Lärmimmissionsprognose nachweisen, dass die zulässigen Grenzwerte eingehalten werden. Zusätzlich kann die Genehmigungsbehörde nach Inbetriebnahme der Windenergieanlage vom Betreiber eine Abnahmemessung zur Überprüfung der Lärmimmissionsprognose verlangen.
Für den Windpark Oberurbach wurde durch die Sieber Consult GmbH aus Lindau eine Schallprognose erstellt. Diese ist in der nachfolgenden Karte dargestellt. Die Immissionspunkte wurden mit dem Landratsamt Ravensburg abgestimmt und bereits vorhandene Vorbelastungen berücksichtigt. Bei der Ermittlung der Schallbelastungen gelten die für die zu betrachtenden Immissionspunkte jeweils festgelegten Maximalwerte. Um die Grenzwerte einhalten zu können, werden die WEA im Nachtzeitraum (22.00 – 06.00 Uhr) daher in einem schalloptimierten Betriebsmodus zu betreiben sein.
Infraschall: Die Diskussionen im Zusammenhang mit von Windenergieanlagen ausgehendem Infraschall und dessen Gefahren für die Gesundheit sind noch immer in manchen Fällen ein Thema, obwohl zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen gezeigt haben, dass diese Gefahr nicht existiert. Zwar wird auch von Windenergieanlagen Infraschall verursacht (wie z.B. auch von Ihrem Kühlschank, Ihrem Auto oder Bäumen), jedoch sind bereits in geringer Entfernung diese Emissionen nicht mehr von anderen Infraschallquellen zu unterscheiden. Einen Faktencheck zum Thema Infraschall finden Sie hier.
Über uns
Wir bei LAOCO sind Experten auf dem Gebiet der Erneuerbaren Energien. Unser Focus ist dabei auf die Projektfinanzierung, Projektentwicklung, Stromlieferverträge (PPAs) und Energiestrategien für Unternehmen ausgerichtet. Da wir uns sowohl mit den zahlreichen Facetten der Projektentwicklung auskennen als auch mit den Anforderungen im Hinblick auf die Finanzierbarkeit von Erneuerbare-Energien-Projekten, wissen wir genau, wo die kritischen Schnittstellen liegen und wie sich die beiden Welten bestmöglich zusammen führen lassen und der Projektwert aus Sicht der verschiedenen Stakeholder optimiert werden kann.
Wir verfügen über einen internationalen Erfahrungsschatz und haben u.a. Projekte in Deutschland, den USA und einigen Ländern Südamerikas realisiert oder begleitet.
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