Attenweiler-Schammach
Solarpark Attenweiler-Schammach
Der Solarpark Attenweiler-Schammach entsteht in der Gemeinde Attenweiler im Landkreis Biberach (Baden-Württemberg). Die Anlage befindet sich dabei in einem Bereich südlich der Bundesstraße B312, die das Gebiet somit bereits vorbelastet. Die Gesamtfläche beläuft sich auf ca. 17 ha und verteilt sich auf insgesamt drei Teilbereiche. Die Flächen wurden bislang als Grünland intensiv genutzt. In Zukunft wird eine extensive Bewirtschaftung erfolgen, die zahlreichen Tier- und Pflanzenarten in diesem Bereich einen neuen Lebensraum ermöglichen wird.
Durch eine breite Eigentümerstruktur können zahlreiche ortsansässige Familien von der Verpachtung ihrer Flächen für den Solarpark profitieren, der neben der Erzeugung von Strom auch mit Batteriespeichersystemen (BSS) ausgestattet werden soll, um Produktionsschwankungen auszugleichen und einen Beitrag zur Netzstabilität zu leisten. Die Vermarktung des erzeugten Stroms wird ohne eine Inanspruchnahme des EEG erfolgen. Der Strom soll dabei möglichst an lokale Abnehmer im Rahmen eines mehrjährigen Stromliefervertrages verkauft werden. Die Anlage wird damit eine der gegenwärtig größten im Landkreis Biberach sein.
Haushalte
Aktuelle Projektinformationen
Im Mai wurde mit dem Bau der Anlage begonnen. Trotz des sehr niederschlagsreichen Sommers konnten die Installationsarbeiten termingemäß abgeschlossen und die Anlage im Juli fertiggestellt werden. Im August erfolgt die Fertigstellung der Kabeltrasse und Netzanbindung.
Im Mai wird mit dem Bau der PV-Anlage begonnen. Vorgesehen ist die Realisierung in drei Bauabschnitten. Begonnen wird jeweils mit dem Bau der Umzäunung und den Rammarbeiten. Anschließend erfolgt die Montage der Unterkonstruktion, die Modulinstallation und Verkabelung. Abschließend erfolgt die Montage der Wechselrichter und der Anschluß der Trafostationen. Parallel dazu erfolgt die Herstellung der Netzanbindung. Generalunternehmer für die Anlagenerrichtung ist die TO Engineering GmbH aus Walldorf. Den Bau der externen Kabeltrasse übernimmt die Max Wild GmbH aus Berkheim. Bitte beachten Sie, dass während der Bauarbeiten mit Verkehrsbeeinträchtigungen im Umfeld zu rechnen ist. Sicherheit hat oberste Priorität – bitte halten Sie daher den gebotenen Abstand zur Baustelle ein und beachten bitte die Warnhinweise und die Anweisungen der Baufirmen.
Am 20.12.2023 wurde der Feststellungsbeschluss für den gemeinsamen Flächennutzungsplan 2035 der Verwaltungsgemeinschaft Biberach gefasst. Damit kann der Bebauungsplan nun durch das Landratsamt Biberach genehmigt werden.
Die Teilnahme an der Ausschreibung der Bundesnetzagentur für Solaranlagen des Ersten Segments ist für den Gebotstermin am 01.12.2023 vorgesehen.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ermöglicht, dass Kommunen finanziell an Wind- und Solarparks beteiligt werden können. Der Gemeinde Attenweiler wurde ein entsprechendes Beteiligungsangebot vorgelegt, welches der Gemeinde einen Ertrag in Höhe von 2 Euro je eingespeister Megawattstunde Strom zusichert. Das Angebot wurde von der Gemeinde angenommen. Damit ergeben sich für die Haushaltsplanung zusätzliche Möglichkeiten, die allen Bürgern der Gemeinde zugutekommen.
Im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Bürgerenergiegenossenschaft (BEG) Attenweiler erfolgte eine Vorstellung des Projektes sowie Möglichkeiten der finanziellen Beteiligung der BEG an dem Projekt.
Die vom Netzbetreiber (ewa.riss) zugewiesenen Netzanschlusspunkte konnten nach erfolgtem Satzungsbeschluss verbindlich angenommen werden. Bevor die Anlage jedoch angeschlossen werden kann, sind Netzausbaumaßnahmen vom Netzbetreiber durchzuführen. Diese sollen bis Ende Q2 2024 abgeschlossen sein. Darüber hinaus erfolgt nun die finale Planung des Verlaufes der Kabeltrasse.
In der Gemeinderatssitzung am 03.05.2023 wurde der Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gefasst, womit das Bauleitverfahren seinen Abschluss fand. Ebenso wurde der erforderliche Durchführungsvertrag mit der Gemeinde abgeschlossen.
Im Zeitraum vom 02.11. – 30.11.2022 erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit. In diesem Zusammenhang werden die Planunterlagen im Rathaus von Attenweiler ausgelegt und können dort zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Bürger haben dabei auch die Möglichkeit, schriftlich Ihre Bedenken und Anmerkungen zu den Planungen mitzuteilen. Diese Stellungnahmen werden im Anschluss abgewogen. Als relevant gewertete Einwände werden im weiteren Verfahrensablauf berücksichtigt.
Im August wurde die frühzeitige Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange (TÖB) zum Vorhaben angestoßen. Die relevanten Träger haben dazu die relevanten Projektinformationen erhalten, um diese auf mögliche Konflikte mit den Interessen des jeweiligen Fachbereiches (z.B. Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft, Straßenbau, Baurecht, etc.) zu prüfen. Die erhaltenen Rückmeldungen waren weitestgehend ohne Bedenken. Soweit Planungshinweise geäußert wurden, werden diese im weiteren Verfahrensablauf berücksichtigt.
Nachdem im Juli der Aufstellungsbeschluss für die Erstellung eines Bebauungsplanes gefasst wurde, wurde im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom 05. Oktober 2022 die Erweiterung des Vorhabenbereichs um ein weiteres Flurstück mit einer Größe von ca. 1,3 ha beschlossen. Damit umfasst der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ca. 17 ha.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06. Juli 2022 den Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Solarpark Attenweiler-Schammach gefasst. Der Beschluss stellt den offiziellen Startschuss für die Erarbeitung der erforderlichen Pläne und Textdokumente dar.
Weitere Informationen zum Projekt
Die Stromerzeugung durch Windenergie- und Photovoltaikanlagen ist ein wesentlicher Baustein, um die Energiewende erfolgreich und nachhaltig umzusetzen und die Klimaschutzziele von Paris zu erreichen. Erreicht werden soll eine weitgehende Treibhausgasneutralität bis 2050. Um dies zu erreichen, wurde der Klimaschutzplan entwickelt. Als eine Maßnahme des Klimaschutzplanes haben der Bund als auch die Länder Flächenziele festgelegt, um verbindliche Vorgaben für die erforderliche Bereitstellung von Flächen für Wind- und Solarparks zu schaffen – mind. 2 % der Landesfläche soll für Wind- und Photovoltaikanlagen zur Verfügung gestellt werden.
Die Kommunen bzw. die sonstigen Träger der Bauleitplanung entscheiden, ob und auf welchen Flächen einer Kommune ein Solarpark entstehen kann. Mit der Bauleitplanung nehmen die Kommunen eine aktiv lenkende Rolle beim Ausbau der Freiflächenphotovoltaik ein. Dabei unterliegen sie der Pflicht, die in verschiedenen Gesetzen verankerten Flächenziele umzusetzen, und Ihren Beitrag zur Umsetzung zu leisten. Ein Standortsteuerungskonzept kann dabei ein sinnvolles Instrument darstellen um festzulegen, wo im Gemeindegebiet solche Anlagen entstehen sollen und wo nicht. Bei konkreten Projektanfragen entscheidet der Gemeinderat darüber, ob die Aufstellung eines Bebauungsplanes inkl. Änderung des Flächennutzungsplanes für das konkrete Vorhaben vorgenommen werden soll. Das Bebauungsplanverfahren ist dabei ein sehr transparenter und öffentlicher Prozess, in den neben den relevanten Trägern der öffentlichen Belange auch die Bewohner vor Ort einbezogen werden.
LAOCO ermöglicht interessante Beteiligungsmöglichkeiten am Stromertrag. So wird zum Beispiel bei der Realisierung des Projektes eine Zusammenarbeit mit einer regionalen Energiegenossenschaft angestrebt, um eine direkte Bürgerbeteiligung am Projekt zu ermöglichen.
Der Kommune bieten wir zu gegebener Zeit eine finanzielle Beteiligung an dem Projekt im Rahmen der Regelungen des §6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) an. Damit kann die Kommune finanziell an jeder erzeugten und eingespeisten kWh Strom profitieren – dadurch kann der Gemeindehaushalt gestärkt und diversifiziert werden. Die zusätzlichen finanziellen Spielräume schaffen Möglichkeiten für Investitionen, die allen Bürgern vor Ort zugutekommen. Zudem profitiert die Kommune am künftigen Gewerbesteueraufkommen des Solarparks. Das Gewerbesteuergesetz sieht vor, dass 90 % der Gewerbesteuer der Standortkommune zufließen. Im Falle einer vorgesehenen Sitznahme der Betriebsgesellschaft in Attenweiler verbliebe die Gewerbesteuer sogar vollständig vor Ort.
Projekte zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und Naturschutz schließen einander nicht aus. Dies garantieren naturschutzrechtliche Prüfungen im Rahmen der Genehmigungsverfahren. Das Bundesnaturschutzgesetz definiert rechtliche Standards für Eingriffe in die Natur und zum Schutz wilder Tiere. Jedes Projekt wird heutzutage durch Artenschutzuntersuchungen oder Umweltverträglichkeitsprüfungen begleitet. Dabei wird durch unabhängige Fachgutachter gründlich untersucht, ob der geplante Standort geschützte Tier und Pflanzenarten aufweist und um zu ermitteln, welche Maßnahmen ggfs. zu ergreifen sind, um diese zu schützen. Nachgelagerte Monitoringmaßnahmen stellen zudem sicher, dass die auf unterschiedlichen Wegen festgesetzten Ausgleichs- und Aufwertungsmaßnahmen sachgerecht und zeitnah umgesetzt und die Entwicklungsziele auch erreicht werden.
Speziell Freiflächenphotovoltaikanlagen können einen wichtigen Beitrag leisten, die ökologische Vielfalt vor Ort zu fördern und neue Lebensräume für seltene Tier- und Pflanzenarten zu schaffen, die durch die in der Regel intensive Düngung und Bewirtschaftung der Standortflächen durch die Landwirtschaft vielerorts verschwunden sind. Durch gezielte Mahdkonzepte in Verbindung mit Aussaat von speziellen lokaltypischen Pflanzenmischungen entstehen so im Laufe der Zeit artenreiche Magerwiesen, die einen wichtigen Lebensraum für zahlreiche Amphibien- und Insektenarten bieten. Damit der Solarpark nicht zum Hindernis für Kleintiere (Igel, Hase, etc.) wird, werden bei Einzäunungen Mindestabstände zum Boden festgelegt. Damit sind Photovoltaikanlagen sowohl im Hinblick auf die Flächeneffizienz als auch unter ökologischen Aspekten klar im Vorteil gegenüber Biogasanlagen, die ein Vielfaches (Faktor 20 – 30) an Fläche für die gleiche Strommenge benötigen und intensive Feldbewirtschaftung und Monokulturen erfordern. Während der PV-Nutzung haben der Boden und die Bodenorganismen Zeit sich zu erholen, was sich positiv auf die Fruchtbarkeit und Bodengesundheit auswirkt.
Weitere Infos dazu finden Sie unter anderem hier.
Abstand schafft Akzeptanz – dieses Credo gilt auch für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien.
Für PV-Freiflächenanlagen existieren keine gesetzlichen Mindestabstände zur nächstgelegenen Wohnbebauung. Es gibt zahlreiche Beispiele, bei denen solche Anlagen unmittelbar an Wohngebiete angrenzen. Wir sind jedoch der Meinung, dass Abstände einen positiven Effekt im Hinblick auf die Akzeptanz haben und sehen daher von unmittelbaren Nachbarschaftskonstellationen ab. Im Falle des Projektes Attenweiler-Schammach beträgt der Abstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung mindestens 150 m. Zudem sind durch vorhandenen Bewuchs nur wenige direkte Sichtachsenbeziehungen von Betrachtungspunkten im Ortsteil Schammach gegeben. Von Attenweiler selbst oder anderen umliegenden Ortschaften kann der Solarpark nicht gesehen werden.
Schall: PV-Anlagen arbeiten weitestgehend frei von Schallemissionen. Anlagenteile welche Geräusche erzeugen (z. B. Trafostation) befinden sich innerhalb der Anlage. Außerhalb der Umzäunung ist in der Regel bereits kein Geräusch mehr wahrnehmbar. Lärm ist in der Regel nur während der Bauphase zu erwarten.
Elektrische Felder: Im Allgemeinen erzeugen alle elektrischen Geräte elektrische und magnetische Felder, so auch Photovoltaikanlagen. Allerdings bedeutet dies nicht, dass diese Felder und damit alle Elektrogeräte gesundheitsschädlich sind. Denn: die magnetische Flussdichte, die die Stärke eines Magnetfelds misst, ist bereits bei wenigen Zentimetern Abstand sehr gering.
Lichtreflexionen: Sonnenstrahlen können von Photovoltaikmodulen reflektiert werden und Blendsituationen verursachen. Im Einzelfall kann daher, insbesondere bei unmittelbarer Nähe der Anlage zu Straßen, Schienenwegen oder Flughäfen ein Blendgutachten erforderlich werden. Durch die Verwendung von entspiegeltem Glas und Antireflexionsbeschichtungen gelten heutige PV-Module jedoch generell als sehr blendarm. Im Falle des Projektes Attenweiler-Schammach ist bedingt durch die Lage der Solarparks südlich des Ortsteils Schammach und der Neigung der Modultische nach Süden nicht von störenden Blendeffekten auf Anwohner oder Fahrzeuge auf der Bundesstraße auszugehen. Ein spezielles Blendgutachten wird daher von der Fachbehörde nicht gefordert.
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird in der Regel eine Rückbauverpflichtung für den Betreiber nach Ablauf der Nutzungsdauer festgeschrieben. Diese ist in vielen Fällen auch noch durch Hinterlegung einer finanziellen Sicherheit vor Baubeginn abzusichern. Wir sichern den Rückbau gegenüber den Grundstückseigentümern zudem im Rahmen unserer Nutzungsverträge detailliert ab und übergeben den Eigentümern vor Baubeginn eine Rückbaubürgschaft, sofern eine solche nicht bereits von der Behörde gefordert wurde. Damit ist auch im unwahrscheinlichen Falle einer Insolvenz der Rückbau abgesichert. PV-Anlagen können rückstandsfrei und ohne großen Aufwand zurückgebaut werden, so dass die landwirtschaftliche Folgenutzung ohne Einschränkungen gewährleistet ist. Durch entsprechende Regelungen im Bebauungsplan wird Sorge getragen, dass der landwirtschaftliche Nutzungsstatus nach abgeschlossenem Rückbau wiederauflebt.
PV-Produzenten haben im Juni 2010 ein herstellerübergreifendes Recyclingsystem geschaffen (PV Cycle), dem sich alle namhaften Produzenten angeschlossen haben. Die europäische WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment Directive) verpflichtet Produzenten, mindestens 85% der PV Module kostenlos zurückzunehmen und zu recyceln. Die Recyclingquote der Module liegt dabei bei ca. 90 %, Tendenz weiter steigend. Auch die anderen Bestandteile wie z.B. Unterkonstruktion, Wechselrichter oder Kabel kommen auf ähnliche oder noch bessere Quoten. Damit leisten PV-Anlagen auch nach Ende ihrer Nutzungsdauer einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft.
Über uns
Wir bei LAOCO sind Experten auf dem Gebiet der Erneuerbaren Energien. Unser Focus ist dabei auf die Projektfinanzierung, Projektentwicklung, Stromlieferverträge (PPAs) und Energiestrategien für Unternehmen ausgerichtet. Da wir uns sowohl mit den zahlreichen Facetten der Projektentwicklung auskennen als auch mit den Anforderungen im Hinblick auf die Finanzierbarkeit von Erneuerbare-Energien-Projekten, wissen wir genau, wo die kritischen Schnittstellen liegen und wie sich die beiden Welten bestmöglich zusammen führen lassen und der Projektwert aus Sicht der verschiedenen Stakeholder optimiert werden kann.
Wir verfügen über einen internationalen Erfahrungsschatz und haben u.a. Projekte in Deutschland, den USA und einigen Ländern Südamerikas realisiert oder begleitet.
Hauptstrasse 26
88457 Kirchdorf an der Iller
T:+49 (0) 7354 4789832
E-Mail: info@laoco.energy