Eberhardzell-Füramoos
Solarpark Eberhardzell-Füramoos
Der Solarpark Eberhardzell-Füramoos ist unser erstes Projekt in der Gemeinde Eberhardzell im Landkreis BIberach (Baden-Württemberg). Der Standort befindet sich auf der Gemarkung Füramoos, ca. 700 m südlich der Ortslage und wird sowohl aus südlicher als auch nördlicher Richtung von Waldflächen verdeckt. Direkte Sichtbeziehungen zu Wohnbebauungen sind aufgrund der Waldflächen und der Topografie nur vereinzelt gegeben. Die Anlage wird im freien Landschaftsraum nicht weitläufig wahrnehmbar sein. Ebenso sind Blendeffekte für Anwohner oder den Straßenverkehr nicht zu erwarten, da außer Feldwegen keine Straßen in unmittelbarer Nähe verlaufen. Die nächstgelegene Wohnbebauung ist die Hofstelle Weiten, ca. 100 m südlich.
Die Planungsfläche für den Solarpark beläuft sich auf ca. 11,4 ha und wird eine installierbare Leistung von ca. 17 MWp ermöglichen. Der Netzanschluss wird sich aller Voraussicht nach aufwendig gestalten, da für eine Anlage mit dieser Leistung das örtliche Mittelspannungsnetz nicht ausgelegt ist. Die Herstellung eines Netzanschlusses an das Umspannwerk in Haisterkirch wird daher erforderlich werden.
Die Planungsfläche wird bislang als Acker- bzw. Dauergrünland intensiv genutzt. Die Bodenwertzahlen sind in diesem Bereich jedoch unterdurchschnittlich, so dass keine besten landwirtschaftlichen Flächen für das Vorhaben beansprucht werden. Im Zuge der Realisierung wird die Umwandlung der Fläche in eine Magerwiese erfolgen, wodurch positive Effekte auf die Biodiversität vor Ort erwartet werden. Insbesondere Insekten und Pflanzen mit einem Bedarf an nährstoffarmen Boden sollen hier einen neuen Lebensraum finden. Zudem können sich positive Effekte in Bezug auf den Grundwasserschutz ergeben. Durch den Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutzmittel und Dünger wird der Eintrag von belastenden Stoffen reduziert.
Die Erschließung der Anlage ist über das vorhandene und gut ausgebaute Feldwegenetz vorgesehen. Neue Wegeflächen müssen nicht hergestellt werden.
Haushalte *
* Auf Basis eines durchschnittlichen jährlichen Stromverbrauchs von 3.500 kWh je Haushalt
Aktuelle Projektinformationen
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden Bedenken auf mögliche Blendwirkungen des Solarparks auf eine naheliegende Wohnbebauung vorgetragen. Um diesen Bedenken nachzugehen, wurde ein unabhängiges Gutachten in Auftrag gegeben, um mögliche Blendwirkungen zu untersuchen. Der Gutachter kommt zum Ergebnis, dass eine Blendwirkung durch den Solarpark nicht gegeben ist.
Das Planungsbüro Sieber wurde von uns mit der Erarbeitung der Planungsunterlagen beauftragt. In einem ersten Schritt werden nun aufbauend auf dem bereits ausgearbeiteten Vorhaben- und Erschließungsplan die weiteren erforderlichen Vorlagen erstellt, um die frühzeitige TÖB-Beteiligung zu starten. Auf Basis der Rückmeldungen der TÖB’s werden dann die vollständigen Planunterlagen für die Offenlage angefertigt.
Im Rahmen der Planung ist es notwendig, artenschutzrechtliche Untersuchungen auf der Fläche und in den umliegenden Bereichen durchzuführen, um Vorkommen geschützter Tier- und Pflanzenarten zu erfassen. Insbesondere mögliche Brutaktivitäten der Feldlerche werden dabei über einen Zeitraum von mehreren Monaten untersucht. Die Untersuchungen erfolgen durch Fachpersonal des Büro Sieber aus Lindau. Aus den Untersuchungsergebnissen können sich Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ergeben, die im Rahmen der Umsetzung des Projektes umzusetzen sind.
Im Rahmen der Sitzung der Gemeinderatssitzung der Gemeinde Eberhardzell am 29.01.2024 erfolgte die Beratung über das Projekt. Dem Antrag der Verwaltung auf Fassung eines Beschlusses zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde mehrheitlich zugestimmt.
Die Verwaltungsgemeinschaft Biberach, welcher auch die Gemeinde Eberhardzell angehört, hat im Dezember 2035 den Flächennutzungsplan 2035 beschlossen. Dieser sieht u.a. die Ausweisung eines Sondergebietes Freiflächen-PV für das Projekt Füramoos-Weiten vor. Damit ist die baurechtliche Grundlage für einen nachgelagerten Bebauungsplan geschaffen worden.
Die Gemeinde Eberhardzell hat 2022 beim Ingenieurbüro Blaser in Esslingen eine Untersuchung in Auftrag gegeben, um geeignete Bereiche für Freiflächenphotovoltaikanlagen im Gemeindegebiet zu identifizieren. Durch diese Untersuchung soll eine zielgerichtete Steuerung von Projekten im Gemeindegebiet ermöglicht werden. Die vorgeschlagenen Flächen wurden in den Ortschaftsräten und im Gemeinderat diskutiert und abgestimmt. Die festgelegten Flächen wurden anschließend an das Stadtbauamt Biberach gemeldet, um diese in den Flächennutzungsplan aufzunehmen.
Weitere Informationen zum Projekt
Die Stromerzeugung durch Windenergie- und Photovoltaikanlagen ist ein wesentlicher Baustein, um die Energiewende erfolgreich und nachhaltig umzusetzen und die Klimaschutzziele von Paris zu erreichen. Ziel ist eine weitgehende Treibhausgasneutralität bis 2050. Um dies zu erreichen, wurde der Klimaschutzplan entwickelt. Als eine Maßnahme des Klimaschutzplanes haben der Bund als auch die Länder Flächenziele festgelegt, um verbindliche Vorgaben für die erforderliche Bereitstellung von Flächen für Wind- und Solarparks zu schaffen – mind. 2 % der Landesfläche soll für Wind- und Photovoltaikanlagen zur Verfügung gestellt werden, wobei speziell in Baden-Württemberg mindestens 1,8 % davon für Windenergie und mindestens 0,2 % für die Freiflächen-Photovoltaik.
Die Kommunen bzw. die sonstigen Träger der Bauleitplanung entscheiden, ob und auf welchen Flächen einer Kommune ein Solarpark entstehen kann. Mit der Bauleitplanung nehmen die Kommunen eine aktiv lenkende Rolle beim Ausbau der Freiflächenphotovoltaik ein. Dabei unterliegen sie der Pflicht, die in verschiedenen Gesetzen verankerten Flächenziele umzusetzen und Ihren Beitrag zur Umsetzung zu leisten. Ein Standortsteuerungskonzept kann in diesem Kontext ein sinnvolles Instrument darstellen, um festzulegen wo im Gemeindegebiet solche Anlagen entstehen sollen und wo nicht. Bei konkreten Projektanfragen entscheidet der Gemeinderat darüber, ob die Aufstellung eines Bebauungsplanes inkl. Änderung des Flächennutzungsplanes für das konkrete Vorhaben vorgenommen werden soll. Das Bebauungsplanverfahren ist dabei ein sehr transparenter und öffentlicher Prozess, in den neben den relevanten Trägern der öffentlichen Belange auch die Bewohner vor Ort einbezogen werden.
LAOCO ermöglicht interessante Beteiligungsmöglichkeiten am Stromertrag. So wird zum Beispiel bei der Realisierung des Projektes eine Zusammenarbeit mit einer regionalen Energiegenossenschaft angestrebt, um eine direkte oder indirekte Bürgerbeteiligung am Projekt zu ermöglichen. Um Risiken der Planungs- und Bauphase für die Genossenschaft auszuschließen, wird die Beteiligung erst nach Fertigstellung der Anlage erfolgen.
LAOCO hat sich freiwillig dazu verpflichtet, allen Standortkommunen eine finanzielle Beteiligung im Rahmen der Regelungen des §6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) anzubieten. Damit kann die Gemeinde Eberhardzell finanziell an jeder erzeugten und eingespeisten kWh Strom profitieren und der Haushalt gestärkt und diversifiziert werden. Die zusätzlichen finanziellen Spielräume schaffen Möglichkeiten für Investitionen, die allen Bürgern vor Ort zugutekommen. Zudem profitiert die Gemeinde am künftigen Gewerbesteueraufkommen des Solarparks. Das Gewerbesteuergesetz sieht vor, dass 90 % der Gewerbesteuer vor Ort verbleiben.
Projekte zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und Naturschutz schließen einander nicht aus. Dies garantieren u.a. naturschutzrechtliche Prüfungen im Rahmen der Genehmigungsverfahren. Das Bundesnaturschutzgesetz definiert rechtliche Standards für Eingriffe in die Natur und zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt. Jedes Projekt wird heutzutage durch Artenschutzuntersuchungen oder Umweltverträglichkeitsprüfungen begleitet. Dabei wird durch unabhängige Fachexperten gründlich untersucht, ob der geplante Standort geschützte Tier- und Pflanzenarten aufweist um daraus abzuleiten, welche Maßnahmen ggfs. zu ergreifen sind, um diese zu schützen. Nachgelagerte Monitoringmaßnahmen stellen zudem sicher, dass die auf unterschiedlichen Wegen festgesetzten Ausgleichs- und Aufwertungsmaßnahmen sachgerecht und zeitnah umgesetzt und die Entwicklungsziele auch erreicht werden.
Freiflächenphotovoltaikanlagen können einen wichtigen Beitrag leisten, die ökologische Vielfalt vor Ort zu fördern und neue Lebensräume für seltene Tier- und Pflanzenarten zu schaffen, die durch die in der Regel intensive Düngung und Bewirtschaftung der Standortflächen durch die Landwirtschaft vielerorts verschwunden sind. Durch ein gezieltes Mahdkonzept in Verbindung mit Aussaat von speziellen lokaltypischen Pflanzenmischungen können so im Laufe der Zeit artenreiche Magerwiesen im Solarpark entstehen, die einen wichtigen Lebensraum für zahlreiche Amphibien- und Insektenarten bieten können. Damit der Solarpark nicht zum Hindernis für Kleintiere (Igel, Hase, etc.) wird, werden bei Einzäunungen Mindestabstände zum Boden festgelegt. Somit sind Photovoltaikanlagen sowohl im Hinblick auf die Flächeneffizienz als auch unter ökologischen Aspekten klar im Vorteil gegenüber Biogasanlagen, die ein Vielfaches (Faktor 20 – 30) an Fläche für die gleiche Strommenge benötigen und intensive Feldbewirtschaftung und Monokulturen erfordern. Während der PV-Nutzung haben der Boden und die Bodenorganismen Zeit sich zu erholen, was sich positiv auf die Fruchtbarkeit und die Bodengesundheit auswirkt. Davon profitiert dann auch wieder die landwirtschaftliche Folgenutzung, die nach Rückbau der Anlage wieder erfolgen kann und vorgesehen ist.
Weitere Infos dazu finden Sie unter anderem hier.
Abstand schafft Akzeptanz – dieses Credo gilt auch für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien.
Für PV-Freiflächenanlagen existieren keine gesetzlichen Mindestabstände zur nächstgelegenen Wohnbebauung. Es gibt zahlreiche Beispiele, bei denen solche Anlagen unmittelbar an Wohngebiete angrenzen. Wir sind jedoch der Meinung, dass Abstände einen positiven Effekt im Hinblick auf die Akzeptanz haben und sehen daher von unmittelbaren Nachbarschaftskonstellationen ab. Im Falle des Projektes Füramoos-Weiten beträgt der Abstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung ca. 100 m. Dabei handelt es sich um ein Einzelgehöft im Außenbereich.
Schall: PV-Anlagen arbeiten weitestgehend frei von Schallemissionen. Anlagenteile welche Geräusche erzeugen (z. B. Trafostationen) befinden sich innerhalb der Anlage. Außerhalb der Umzäunung ist in der Regel bereits kein Geräusch mehr wahrnehmbar. Nennenswerter Lärm ist in der Regel nur während der Bauphase zu erwarten.
Elektrische Felder: Im Allgemeinen erzeugen alle elektrischen Geräte elektrische und magnetische Felder, so auch Photovoltaikanlagen. Allerdings bedeutet dies nicht, dass diese Felder und damit alle Elektrogeräte gesundheitsschädlich sind. Denn: die magnetische Flussdichte, die die Stärke eines Magnetfelds misst, ist bereits bei wenigen Zentimetern Abstand sehr gering.
Lichtreflexionen: Sonnenstrahlen können von Photovoltaikmodulen reflektiert werden und Blendsituationen verursachen. Im Einzelfall kann daher, insbesondere bei unmittelbarer Nähe der Anlage zu Straßen, Schienenwegen oder Flughäfen ein Blendgutachten erforderlich werden. Durch die Verwendung von entspiegeltem Glas und Antireflexionsbeschichtungen gelten heutige PV-Module jedoch generell als sehr blenddarm. Im Falle des Projektes Bräunlingen-Waldhausen ist bedingt durch die Lage des Solarparks nicht von störenden Blendeffekten auf Anwohner auszugehen.
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird in der Regel eine Rückbauverpflichtung für den Betreiber nach Ablauf der Nutzungsdauer festgeschrieben. Diese ist in vielen Fällen auch noch durch Hinterlegung einer finanziellen Sicherheit vor Baubeginn abzusichern. Wir sichern den Rückbau gegenüber den Grundstückseigentümern zudem im Rahmen unserer Nutzungsverträge detailliert ab und übergeben den Eigentümern vor Baubeginn eine Rückbaubürgschaft, sofern eine solche nicht bereits von der Behörde gefordert wurde. Damit ist auch im unwahrscheinlichen Falle einer Insolvenz der Rückbau abgesichert. PV-Anlagen können rückstandsfrei und ohne großen Aufwand zurückgebaut werden, so dass die landwirtschaftliche Folgenutzung ohne Einschränkungen gewährleistet ist. Durch entsprechende Regelungen im Bebauungsplan wird Sorge getragen, dass der landwirtschaftliche Nutzungsstatus nach abgeschlossenem Rückbau wiederauflebt.
PV-Produzenten haben im Juni 2010 ein herstellerübergreifendes Recyclingsystem geschaffen (PV Cycle), dem sich alle namhaften Produzenten angeschlossen haben. Die europäische WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment Directive) verpflichtet Produzenten, mindestens 85% der PV Module kostenlos zurückzunehmen und zu recyceln. Die Recyclingquote der Module liegt dabei bei ca. 90 %, Tendenz weiter steigend. Auch die anderen Bestandteile wie z.B. Unterkonstruktion, Wechselrichter oder Kabel kommen auf ähnliche oder noch bessere Quoten. Damit leisten PV-Anlagen auch nach Ende ihrer Nutzungsdauer einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft.
Über uns
Wir bei LAOCO sind Experten auf dem Gebiet der Erneuerbaren Energien. Unser Focus ist dabei auf die Projektfinanzierung, Projektentwicklung, Stromlieferverträge (PPAs) und Energiestrategien für Unternehmen ausgerichtet. Da wir uns sowohl mit den zahlreichen Facetten der Projektentwicklung auskennen als auch mit den Anforderungen im Hinblick auf die Finanzierbarkeit von Erneuerbare-Energien-Projekten, wissen wir genau, wo die kritischen Schnittstellen liegen und wie sich die beiden Welten bestmöglich zusammen führen lassen und der Projektwert aus Sicht der verschiedenen Stakeholder optimiert werden kann.
Wir verfügen über einen internationalen Erfahrungsschatz und haben u.a. Projekte in Deutschland, den USA und einigen Ländern Südamerikas realisiert oder begleitet.
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