Wolfegg-Alttann

Windpark Wolfegg-Alttann

Der Windpark Alttann soll in der Gemeinde Wolfegg im Landkreis Ravensburg (Baden-Württemberg) entstehen. Die Vorhabensbereich befindet sich dabei im Alttanner Wald ca. 1,5 km nördlich von Wolfegg. Dort ist nach aktuellem Planungsstand die Entstehung von vier Windenergieanlagen der neuesten Generation geplant, die eine Gesamthöhe von bis zu 270 m haben können. Diese Anlagen sind in der Lage, das Windpotential des Standortes bestmöglich auszunutzen und die Stromerzeugungskosten so gering wie möglich zu gestalten.

Der Standort selbst ist aufgrund der Windhöffigkeit, der guten Erschließbarkeit und zahlreichen weiteren Prüfkriterien, die wir bereits im Vorfeld im Rahmen einer Machbarkeitsanalyse geprüft und bewertet haben, sehr gut für die Windenergienutzung geeignet. Der Windpark Alttann wäre einer der ersten Windparks im Landkreis Ravensburg und in der Lage, einen wichtigen Beitrag in unseren gemeinsamen Anstrengungen zum Kampf gegen den Klimawandel zu leisten. Das Projekt wird zusammen mit unserem Kooperationspartner Energiequelle entwickelt.

Technologie

Windenergie

Installierte Leistung

Ca. 21 MW

Anzahl WEA

4

Inbetriebnahme

Geplant 2025

Rotordurchmesser

Ca. 170 m

Gesamthöhe

Bis zu ca. 270 m 

Projektstatus

Planungsphase

erwartete Stromproduktion​ in MWh p.a.
0
dadurch vermiedene CO2-Emissionen in to p.a
0
dadurch versorgte
Haushalte​
0
daraus resultierende finanzielle Beteiligung für Kommune in € p.a.
0

Aktuelle Projektinformationen

Im Verlauf des Jahres 2022 erfolgt die Durchführung der artenschutzrechtlichen Untersuchungen im Projektgebiet. Mit der Firma LARS Consult aus Memmingen wurde ein sehr erfahrenes und renommiertes Büro mit sehr guter Ortskenntnis mit der Durchführung der Arbeiten beauftragt. Der genaue Untersuchungsumfang oder auch Beobachtungspunkte wurden dabei zusammen mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) im Landratsamt Ravensburg abgestimmt. Die UNB wurde zudem regelmäßig über Zwischenergebnisse informiert. Im Rahmen der Untersuchungen werden u.a. Großvogelarten, Brut-, Zug- und Rastvögel sowie Fledermäuse erfasst. Auch werden Standort- und Zuwegungsbereiche auf Amphibienvorkommen untersucht.

Im März 2022 fand ein sogenannter Scopingtermin mit dem Landratsamt in Ravensburg statt. Bei diesem Termin erfolgte zum Einen eine Vorstellung des Vorhabens gegenüber dem Landratsamt als auch eine Beratung des Vorhabenträgers durch das Landratsamt hinsichtlich der relevanten Rahmenbedingungen, zu erstellenden Gutachten und Verfahrensabläufen.

Weitere Informationen zum Projekt

Die Stromerzeugung durch Windenergie- und Photovoltaikanlagen ist ein wesentlicher Baustein, um die Energiewende erfolgreich und nachhaltig umzusetzen und die Klimaschutzziele von Paris zu erreichen. Erreicht werden soll eine weitgehende Treibhausgasneutralität bis 2050. Um dies zu erreichen, wurde der Klimaschutzplan entwickelt. Als eine Maßnahme des Klimaschutzplanes haben der Bund als auch die Länder Flächenziele festgelegt, um verbindliche Vorgaben für die erforderliche Bereitstellung von Flächen für Wind- und Solarparks zu schaffen – mind. 2 % der Landesfläche soll für Wind- und Photovoltaikanlagen zur Verfügung gestellt werden.

Die Windenergie zählt zu den privilegierten Bauvorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB – d.h. Windenergieanlagen können überall dort entstehen, wo keine öffentlichen Belange entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. In vielen Fällen werden jedoch auf Ebene der Regionalen Planungsverbände sogenannte Vorranggebiete ausgewiesen, um die Entwicklung der Windenergie zu steuern. Dies trifft im Falle des Regionalen Planungsverbandes Bodensee-Oberschwaben aktuell jedoch nicht zu. Auch die Kommunen haben die Möglichkeit, über Flächennutzungspläne das Entstehen von Windparks in Ihrem Gemeindegebiet mitzugestalten. Dabei muss jedoch eine Vielzahl an Kriterien beachtet werden, wenn der Plan rechtssicher sein soll. Die Gemeinde Wolfegg hat aktuell keine Steuerung der Windenergie in ihrem Gemeindegebiet über den Flächennutzungsplan vorgenommen. Für die Genehmigung der Anlagen selbst ist jedoch ausschließlich das zuständige Landratsamt verantwortlich. Dort werden die Antragsunterlagen sorgfältig geprüft und ein Genehmigungsbescheid erlassen, sofern die beantragten Anlagen genehmigungsfähig sind. Dabei beantragen wir im Sinne der Transparenz stets ein Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit, so dass die Bürger vor Ort Einblick in die Antragsunterlagen und die Gutachten nehmen und ggfs. eine Stellungnahme dazu abgeben können.

LAOCO und Energiequelle ermöglichen interessante Beteiligungsmöglichkeiten am Stromertrag. So wird zum Beispiel bei der Realisierung des Projektes eine Zusammenarbeit mit einer regionalen Energiegenossenschaft angestrebt, um eine direkte Bürgerbeteiligung am Projekt zu ermöglichen.

Der Kommune bieten wir zu gegebener Zeit eine finanzielle Beteiligung an dem Projekt im Rahmen der Regelungen des §6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) an. Damit kann die Kommune finanziell an jeder erzeugten und eingespeisten kWh Strom profitieren – dadurch kann der Gemeindehaushalt gestärkt und diversifiziert werden. Die zusätzlichen finanziellen Spielräume schaffen Möglichkeiten für Investitionen, die allen Bürgern vor Ort zugutekommen. Zudem profitiert die Kommune am künftigen Gewerbesteueraufkommen des Windparks. Das Gewerbesteuergesetz sieht vor, dass 90 % der Gewerbesteuer der Standortkommune zufließen. Im Falle einer vorgesehenen Sitznahme der Betriebsgesellschaft in Wolfegg verbliebe die Gewerbesteuer sogar vollständig vor Ort.

Projekte zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und Naturschutz schließen einander nicht aus. Dies garantieren naturschutzrechtliche Prüfungen im Rahmen der Genehmigungsverfahren. Das Bundesnaturschutzgesetz definiert rechtliche Standards für Eingriffe in die Natur und zum Schutz wilder Tiere. Jedes Projekt wird heutzutage durch Artenschutzuntersuchungen oder Umweltverträglichkeitsprüfungen begleitet. Dabei wird durch unabhängige Fachgutachter gründlich untersucht, ob der geplante Standort geschützte Tier und Pflanzenarten aufweist und um zu ermitteln, welche Maßnahmen ggfs. zu ergreifen sind, um diese zu schützen. Nachgelagerte Monitoringmaßnahmen stellen zudem sicher, dass die auf unterschiedlichen Wegen festgesetzten Ausgleichs- und Aufwertungsmaßnahmen sachgerecht und zeitnah umgesetzt und die Entwicklungsziele auch erreicht werden. 

Im Rahmen der öffentlichen Diskussion im Zusammenhang mit Windparkplanungen, spielen die möglichen Gefahren für die Vogelwelt sehr häufig eine Rolle. Zwar verunglücken Vögel auch an Windenergieanlagen, jedoch sind die Todesfälle im Vergleich zur Gesamtmortalität durch andere Ursachen deutlich geringer. Glasscheiben, Verkehr, Haustiere aber auch Vergiftung sind erheblich größere Gefahrenquellen und jede genannte Gefahrenquelle für weit mehr Todesopfer verantwortlich als die Windenergie.

Nichtsdestotrotz ist es unser Bestreben, die Anzahl der Kollisionen weiter zu reduzieren. Dies wird insbesondere durch geeignete Auflagen und Maßnahmen sichergestellt, die auf Basis der Untersuchungsergebnisse von der Naturschutzbehörde im Rahmen des Genehmigungsbescheids festgesetzt werden können. Kamerabasierte Anti-Kollisionssysteme stellen z.B. eine wirksame und zuverlässige technische Lösung dar, durch deren Einsatz Unfallereignisse reduziert und Vogelpopulationen sich weiter positiv entwickeln können. Solche Systeme sind in der Lage, frühzeitig sich nähernde Vögel artspezifisch zu erkennen und im Bedarfsfall die Windenergieanlagen zu drosseln oder abzuschalten, bis der Vogel den Gefahrenbereich wieder verlassen hat. Aber auch die Schaffung von Ablenkflächen oder ereignisbasierte Abschaltungen (z.B. bei Mahdereignissen im direkten Umfeld) können geeignete Maßnahmen sein. Für den Schutz von Fledermäusen werden in der Regel Abschaltungen der Anlagen vorgenommen, wenn die Witterungsverhältnisse, die jahreszeitlichen Aktivitätszeiträume und die Tageszeit eine hohe Fledermausaktivität erwarten lassen.


Da es sich beim vorliegenden Projekt um einen Standort im Wald handelt, sind auch Bäume für die Errichtung der Anlagen zu fällen. Dies sind pro Standort ca. 0,5 – 0,75 ha. Bei den relevanten Planungsbereichen des Alttanner Waldes handelt es sich um einen intensiv forstwirtschaftlich genutzten artenarmen Waldbestand mit überwiegend Fichtenbeständen. Die gerodeten Bereiche müssen an anderer Stelle in gleichem Umfang wieder aufgeforstet werden, so dass de Facto kein Wald verlorengeht.

Abstand schafft Akzeptanz – dieses Credo gilt auch für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien. Die Bundesländer legen in Deutschland fest, welchen Mindestabstand Windenergieanlagen zu Wohnbebauungen ggfs. einhalten müssen, wobei der Bund eine maximale Obergrenze von 1.000 m vorgibt. In Baden-Württemberg gibt es keine verpflichtenden Vorgaben, sondern vielmehr Empfehlungen. So wird zu Wohngebieten ein Abstand von 700 m empfohlen, während dieser bei Mischgebieten, Weilern oder Einzelbebauungen deutlich geringer sein kann. Durch Abstandsfestlegungen soll in erster Linie sichergestellt werden, dass sich Anwohner durch die Anlagen nicht bedrängt fühlen.

Im Projekt Alttann betragen die Abstände der geplanten WEA zur Wohnbebauung einheitlich mindestens 700 m. Wir wollen durch diese einheitliche Mindestabstandsfestlegung alle Anwohner gleichstellen, obgleich der Gesetzgeber eine solche Gleichstellung nicht vorsieht.

Die wesentlichen Emissionsquellen bei Windenergieanlagen sind Schall-, Licht- und Schattenemissionen.

Licht: Lichtemissionen können durch die Flugsicherheitsbeleuchtung entstehen, die am Turm und auf dem Maschinenhaus installiert ist. Diese Beleuchtungseinrichtungen sind in der Regel bei Nacht und schlechtem Wetter aktiv. Inzwischen wird jedoch vom Gesetzgeber verpflichtend eine bedarfsgerechte Flugbefeuerung als Genehmigungsauflage gefordert. Das bedeutet, dass die Beleuchtung nur im konkreten Falle der Annäherung eines Flugobjektes aktiviert wird. Dies sollte in der Regel nur selten der Fall sein. Dadurch werden die Lichtemissionen weitestgehend eliminiert und der Windpark Nachts unsichtbar.

Schatten: Schattenwurf von Windenergieanlagen, das heißt der Licht-Schattenwechsel, den der sich drehende Rotor verursacht, kann als besonders belastend empfunden werden. Schattenwurf von geringer Dauer ist allerdings hinzunehmen. Zur Beurteilung, ob der Schattenwurf einer Anlage zulässig ist, hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) die „Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen (WEA-Schattenwurf-Hinweise)“ erarbeitet. Von einer erheblichen Belästigung ist auszugehen, wenn der tägliche oder der jährliche Immissionsrichtwert überschritten ist. Der Immissionsrichtwert für die tägliche Beschattungsdauer beträgt 30 Minuten pro Tag. Der Immissionsrichtwert für die astronomisch maximal mögliche jährliche Beschattungsdauer beträgt 30 Stunden pro Jahr. Dies entspricht einer tatsächlichen Beschattungsdauer von etwa 8 Stunden pro Jahr. Bei einer Überschreitung eines dieser Werte müssen die Windenergieanlagen abgeschaltet werden, solange ihr Schatten auf den Immissionspunkt fällt. Zu diesem Zweck wird eine Abschaltautomatik installiert, welche die Windenergieanlagen entsprechend steuert. Die Daten werden aufgezeichnet und können von der Immissionsschutzstelle des zuständigen Landratsamtes bei Bedarf kontrolliert werden.

Schall: Beim Betrieb von Windenergieanlagen werden Geräuschemissionen vorwiegend durch die Rotorblätter verursacht. Dagegen sind mechanische Geräusche aus dem Bereich des Antriebsstranges bei den heutigen Windenergieanlagen durch eine gute Schallisolierung, geräuschoptimierte Verzahnung von Getrieben sowie Schallentkopplungsmaßnahmen auch schon im unmittelbaren Umfeld der Anlage kaum noch hörbar. Ob schädliche Umwelteinwirkungen durch Lärmemissionen von einem konkreten Vorhaben ausgehen, ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und der bundesweit geltenden und für die Behörden verbindlichen Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) unter Berücksichtigung der Eigenschaften der Anlage(n), der Anzahl zum Beispiel in einem Windpark und der Ausbreitungsbedingungen in jedem Einzelfall zu prüfen. Die TA Lärm legt Immissionsrichtwerte zum Beispiel für Dorf-, Misch-,  Wohn-, Industrie- und Kurgebiete fest, die nicht überschritten werden dürfen. Bei der Beurteilung sind die für die Nacht geltenden, strengeren Immissionsrichtwerte maßgeblich. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist durch eine fachgutachterliche Lärmimmissionsprognose nachweisen, dass die zulässigen Grenzwerte eingehalten werden. Zusätzlich kann die Genehmigungsbehörde nach Inbetriebnahme der Windenergieanlage vom Betreiber eine Abnahmemessung zur Überprüfung der Lärmimmissionsprognose verlangen.

Infraschall: Die Diskussionen im Zusammenhang mit von Windenergieanlagen ausgehendem Infraschall und dessen Gefahren für die Gesundheit sind noch immer in manchen Fällen ein Thema, obwohl zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen gezeigt haben, dass diese Gefahr nicht existiert. Zwar wird auch von Windenergieanlagen Infraschall verursacht (wie z.B. auch von Ihrem Kühlschank, Ihrem Auto oder Bäumen), jedoch sind bereits in geringer Entfernung diese Emissionen nicht mehr von anderen Infraschallquellen zu unterscheiden. Einen Faktencheck zum Thema Infraschall finden Sie hier.

Es gibt eine bundesweit gesetzliche Verpflichtung zum Rückbau von Windenergieanlagen nach dem BauGB § 35 Abs. 5. Ohne Erfüllung dieser Verpflichtung erhält der Projektierer von der zuständigen Genehmigungsbehörde keine Genehmigung zum Bau der Anlagen. Welche Verpflichtungen für den Rückbau vorgesehen sind, wird vor Baubeginn festgehalten. Ebenfalls ist vor Baubeginn zur Absicherung dieser Verpflichtungen eine finanzielle Sicherheit bei der Genehmigungsbehörde zu hinterlegen. Auch in unserem Nutzungsverträgen ist das Thema zum Rückbau eindeutig geregelt. Neben den behördlichen Auflagen zum Rückbau, die wir einzuhalten haben, befinden sich auch Regelungen in den Nutzungsverträgen, die dies gegenüber dem Grundstückseigentümer zusätzlich absichern.

Das Thema Rückbau und Recycling von Windenergieanlagen rückt immer mehr in den Fokus, da immer mehr Windenergieanlagen aus den frühen 2000er Jahren ihrem Abbau entgegensehen. Dabei ist nicht mit dem Abbau der Rotoren und Türme Schluss, auch die Fundamente werden aus dem Boden entfernt. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) hat dazu auch einen dezidierten Maßnahmenkatalog festgelegt, um dem Bodenschutz Rechnung zu tragen. Aus allen Teilen der Windenergieanlagen können wichtige Ressourcen wiedergewonnen werden, die in verschiedenen Anwendungsbereichen dem Stoffkreislauf wieder zugeführt werden. Sogar für die bislang schwer recyclebaren Rotorblätter wurde inzwischen ein Kreislaufkonzept entwickelt, so dass Windenergieanlagen eine sehr hohe Wiederverwertbarkeitsquote haben.

Über uns

Wir bei LAOCO sind Experten auf dem Gebiet der Erneuerbaren Energien. Unser Focus ist dabei auf die ProjektfinanzierungProjektentwicklungStromlieferverträge (PPAs) und Energiestrategien für Unternehmen ausgerichtet. Da wir uns sowohl mit den zahlreichen Facetten der Projektentwicklung auskennen als auch mit den Anforderungen im Hinblick auf die Finanzierbarkeit von Erneuerbare-Energien-Projekten, wissen wir genau, wo die kritischen Schnittstellen liegen und wie sich die beiden Welten bestmöglich zusammen führen lassen und der Projektwert aus Sicht der verschiedenen Stakeholder optimiert werden kann. Wir verfügen über einen internationalen Erfahrungsschatz und haben u.a. Projekte in Deutschland, den USA und einigen Ländern Südamerikas realisiert oder begleitet.

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